
Hausbau
Inhalt der Baubeschreibung gesetzlich geregelt

Private Bauherren können vom Bauunternehmen eine Baubeschreibung verlangen. Darin muss aufgelistet werden was wie und in welcher Zeit gemacht werden soll.
Wer ein Haus bauen lässt, hat in der Regel das Recht auf eine Baubeschreibung. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin aufmerksam. Das Gesetz ist eindeutig: Die Baubeschreibung muss die wesentlichen Eigenschaften des Hauses klar beschreiben.
Folgende Informationen müssen unter anderem enthalten sein: allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der Umbauten, Haustyp und Bauweise, Art und Umfang der Leistungen, der Planung und der Bauleitung.
Auch Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Ansichten, Grundrisse, Schnitte und gegebenenfalls Angaben zum Energie-, Brandschutz-, Schallschutzstandard und zur Bauphysik müsse enthalten sein. Außerdem muss die Baubeschreibung verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten.
© dpa-infocom, dpa:200812-99-142680/2 (dpa)
Paragraf 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)

Ungedämmte Dachböden vor Schimmel schützen

Zuschuss für Umbau zu barrierefreien Wohnungen wieder verfügbar
Türen, Stufen, Schwellen - im Alter können kleine Hindernisse große Barrieren darstellen. Die KfW fördert daher den barrierefreien Umbau. Das ist zu beachten.

Feuchte Stellen können auf Rohrbruch hinweisen
Gelblich-bräunliche Flecken an Wand oder Decke deuten meist einen Wasserschaden hin. Betroffene müssen dann umgehend reagieren, denn oft ist der Schaden größer.

Was in einer Baubeschreibung stehen muss
Wer nicht selber baut, sondern eine Firma beauftragt, hat in der Regel weniger Planungsaufwand. Eine detaillierte Baubeschreibung steht einem dennoch zu.

MEIN PLUS: Meine digitale Vorteilswelt
Alle PLUS+ Artikel, persönliches Nachrichtenportfolio, Online-Rätsel, Rabattaktionen und viele Vorteile mehr!
Jetzt entdecken
Das sollten Sie beim Christbaumkauf beachten
Ein geschmückter Tannenbaum gehört einfach zu Weihnachten. Den richtigen zu finden und ihn bis zum Fest richtig zu lagern, ist aber gar nicht so einfach.

Wer muss im Winter Schnee räumen?
Noch ist der Winter nicht richtig da. Doch Eigentümer oder Mieter sollten ihre Schneeschippen schon mal bereitstellen. Wenn es schneit, sind sie in der Pflicht.

Energetische Sanierung zahlt sich steuerlich aus
Eine energetische Sanierung zahlt sich aus - nicht nur in Bezug auf den Energieverbrauch. Auch steuerlich lohnt sich die Maßnahme. Worauf kommt es an?