Kinderlärm rechtfertigt keine Räumungsklage
Hamburg (dpa/tmn) - Wohngeräusche in Mehrfamilienhäusern sind üblich. Und Geräusche von kleinen Kindern lassen sich nicht auf Knopfdruck abstellen. Entsprechend müssen Mieter in solchen Fällen Toleranz zeigen.
Das entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg (Aktenzeichen: 641 C 262/09), wie der Mieterverein in der Hansestadt mitteilt. In diesem Fall hatte ein Ehepaar, das unterhalb einer neu eingezogenen Familie mit Kindern wohnte, nach deren Einzug ein Lärmprotokoll angelegt. Mit Bezug auf dieses Protokoll mahnte die Vermieterin die Beklagten erst ab, dann kündigte sie ihnen fristlos. Der Hausfrieden sei gestört. Die Richter lehnten eine Räumungsklage ab. Aus dem Lärmprotokoll gehe eindeutig hervor, dass die Eltern bemüht waren, die üblichen Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr einzuhalten. Auch hatten sich andere Mieter des Hauses nicht durch die Familie gestört gefühlt.
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