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Maklerprovision
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Geteilte Gebühr für das Immobiliengeschäft

Ein Makler kostet Geld. Käufer und Verkäufer teilen sich diese Kosten nun.
Foto: Christin Klose, tmn

Eine Immobilie zu kaufen oder zu verkaufen, macht Arbeit. Wer sich diese sparen will, beauftragt einen Makler. Die Kosten teilen sich Käufer und Verkäufer.

Wer seine Immobilie verkaufen will, kann sich entweder selbst um alles kümmern. Oder es wird ein Makler eingeschaltet. Das allerdings kostet Geld. Makler bekommen für ihre Dienste Provisionen von bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises.

Bisher waren es in der Regel die Käufer, die diese Summen ganz oder teilweise zahlen mussten, selbst wenn sie den Makler gar nicht beauftragt hatten. Mit dem neuen Makler-Gesetz, das seit Ende vergangenen Jahres gilt, werden sie etwas entlastet.

Jetzt müssen Käufer nur noch maximal für die Hälfte der Provision aufkommen, den Rest zahlt der Verkäufer. Neu ist auch: Jeder Maklerauftrag muss in Textform abgeschlossen werden.

Käufer können Geld sparen

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) fand in einer aktuellen Studie heraus, dass Käufer damit tatsächlich einiges sparen. Während sie bundesweit 2020 im Schnitt noch fünf Prozent für den Makler zahlten, sind es jetzt nur noch 3,5 Prozent.

Besonders groß ist die Entlastung in Berlin und Brandenburg, weil dort die Käufer bisher meist die volle Maklerprovision von etwa sieben Prozent zu tragen hatten. Jetzt werden je nach Region zwischen 3,3 und vier Prozent fällig.

Vergleichsweise groß ist die Entlastung auch in Hamburg (-2,6 Prozent) und in Frankfurt am Main (-2,3 Prozent). In den anderen Großstädten wie Düsseldorf, München und Köln beträgt sie immerhin knapp ein Prozent.

Kosten werden meist geteilt

Die meisten Verkäufer entscheiden sich für das Modell der Doppeltätigkeit, erklärt der Immobilienverband Deutschland (IVD). Das bedeutet, dass der von ihnen beauftragte Makler auch für den Kaufinteressenten tätig wird. "Kommt es zum Abschluss des Kaufvertrages, zahlen Verkäufer und Käufer eine Provision in selber Höhe", erklärt der stellvertretende Geschäftsführer Christian Osthus.

"Es fühlt sich fairer an, wenn sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen", meint Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Aber durch die für den Käufer sinkenden Maklergebühren werden die Verkäufer höhere Kaufpreise aufrufen können, da der Käufer das ersparte Geld in die Immobile stecken kann. "Für den Käufer zählt also unterm Strich eigentlich nur, ob die Gesamtsumme in sein Budget passt."

Eigentümer überschätzen den Wert oft

Eine Folge der neuen Regelung ist, dass die Zahl der Verkäufe ohne Makler zugenommen hat, stellt das IW fest. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wurden 35 Prozent aller Immobilien privat verkauft, inzwischen sind es 43 Prozent.

"Vor allem Verkäufer, die unter vielen Kaufinteressenten auswählen können, wollen das Geschäft gern auf eigene Faust abwickeln", beobachtet Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes in Berlin.

Aber das ist gar nicht so einfach. "Es fällt Eigentümern schwer, einen realistischen Preis zu finden. Oft überschätzen sie ihre Immobilie, die für sie einen hohen ideellen Wert hat, der dem Käufer aber nichts bringt. Ein Makler kann zwischen beiden Seiten vermitteln und zu einer vernünftigen Preisfindung beitragen."

Makler nehmen Arbeit ab

Ein guter Makler nimmt dem Verkäufer auch ganz praktische Dinge ab. "Er beantwortet die Post von Interessenten nach Veröffentlichung von Inseraten", sagt Julia Wagner. "Das können bei der derzeitigen Marktlage schnell mehrere hundert sein."

Man sollte den Makler aber nicht überschätzen. Er kennt nicht alle Probleme des Hauses, übernimmt in der Regel für Mängel keine Haftung. "Kaufinteressenten sollten sich also immer selbst beim Katasteramt und beim Grundbuchamt über die Immobilie informieren und auch selbst in den Bebauungsplan der Kommune schauen", rät Gabriele Heinrich, Vorständin des Verbraucherschutzverbandes "Wohnen im Eigentum" (WiE).

Was viele Auftraggeber, ob Käufer oder Verkäufer nicht wissen: Die Maklerprovision ist keine gesetzlich festgelegte Gebühr, sondern verhandelbar. "Das sollten Käufer beachten, wenn sie vom Verkäufer aufgefordert werden, die Hälfte der angefallenen Maklergebühr zu zahlen", erklärt Gabriele Heinrich. (tmn)

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