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Mieter: Rechte und Pflichten im Treppenhaus

Zigarrettenrauch im Treppenhaus kann Nachbarn stören. Deshalb ist es nicht zulässig, seine verqualmte Wohnung einfach über die geöffnete Wohnungstür zu lüften.
Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Jeder Mensch hat seine eigenen Gewohnheiten. Was dem einen recht ist, stört den anderen. Was dürfen Mieter im Hausflur und Treppenhaus? Und was nicht?

Treppenhäuser und Hausflure sind für alle da. Sie zählen in Mehrfamilienhäusern zu den Gemeinschaftsräumen. Selbstverständlich dürfen alle Mieter diese Räume nutzen, erklärt der Deutsche Mieterbund in der "Mieter Zeitung" (August 2018).

Doch wo die Gewohnheiten vieler aufeinandertreffen, kommt es auch immer wieder zum Streit. Drei Urteile, die Mieter kennen sollten:

Rauchen

Ob ein Mieter raucht oder nicht, bleibt ihm letztendlich selbst überlassen. In seiner Wohnung kann ihm das auch nicht verboten werden. Dringt aber der Rauch ins Treppenhaus, weil der Mieter seine Wohnung über die geöffnete Wohnungstür lüftet, geht das zu weit. Das ist laut Bundesgerichtshof (BGH) verboten (Az.: VIII ZR 186/14).

Kochen

Über Geschmack lässt sich streiten. Das gilt auch für Vorlieben beim Kochen. Nutzt ein Mieter exotische Gewürze und der Geruch zieht ins Treppenhaus, müssen Nachbarn das jedenfalls ertragen, entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg (Az.: 643 C 230/92). Auch hier gilt aber: Der Mieter darf den Küchendunst nicht ins Treppenhaus entlüften.

Abschließen

 Offene Haus- und Hoftüren sind manchen Vermietern ein Dorn im Auge. Allerdings ist eine Regelung im Mietvertrag unwirksam, wonach die Haustür ständig verschlossen zu halten ist, entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 203 C 319/16). Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main würde durch eine solche Pflicht in Notsituationen eine Fluchtmöglichkeit erschwert (Az.: 2-13 S 127/12). (dpa)

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