Routinekontrollen des Vermieters sind unzulässig
München/Berlin (dpa/tmn) - Routinekontrollen des Vermieters in der Wohnung sind nach Angaben des Deutschen Mieterbundes unzulässig. Das entschied das Landgericht München II.
Sind im Mietvertrag für den Vermieter weitgehende Besichtigungs- und Zutrittsrechte vorgesehen, so ist eine solche Formularklausel unwirksam, urteilte das Landgericht München II (Aktenzeichen: 12 S 1118/08).
Nach Angaben des Mieterbundes in Berlin war im verhandelten Fall das Wohnungsbesichtigungsrecht des Vermieters im Mietvertrag detailliert beschrieben. Danach war ihm "die Betretung der Mietsache zur Prüfung des Zustandes in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung" immer erlaubt. Außerdem waren bestimmte Uhrzeiten und Wochentage für diese Wohnungsbesichtigungen angegeben.
Die Richter kritisierten, dass zum einen die Vertragsregelung "in angemessenen Abständen" viel zu unbestimmt und schon daher unwirksam sei. Außerdem seien Routinekontrollen zum Zwecke der Untersuchung der Wohnung auf ihren Allgemeinzustand grundsätzlich unzulässig.
Mieter haben das Recht, in ihrer Wohnung in Ruhe gelassen zu werden, betont der Mieterbund. Nur bei einem berechtigten Interesse des Vermieters darf er in die vermietete Immobilie - zum Beispiel wenn er das Haus beziehungsweise die Wohnung verkaufen oder neu vermieten will oder bei Modernisierungs- oder Reparaturarbeiten.
Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?
Sechs Tipps für das Düngen im Frühjahr
Starthilfe in die grüne Saison: Pflanzen brauchen im Frühjahr Nährstoffe. Doch wer mit Dünger nachhelfen will, sollte ein paar Dinge beachten. Hier steht, welche.
Fünf Tipps für einen bienenfreundlichen Garten oder Balkon
Bienen sind essenziell für unser Ökosystem. Doch viele Wild-Arten sind bedroht, weil der geeignete Lebensraum fehlt. So macht man den Garten heimelig für die Insekten.
Cancelt der Klimawandel die Eisheiligen?
Pankratius, Servatius und die Kalte Sophie diktieren das Gartenjahr. Doch ist 2024 wirklich Mitte Mai noch Frost zu erwarten? Ein Experte für Agrarmeteorologie klärt auf.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenGas- und Fernwärmekunden sollten jetzt Zählerstände ablesen
Für Gas und Fernwärme muss man ab dem 1. April wieder tiefer in die Tasche greifen. Grund ist der steigende Mehrwertsteuersatz. Das können Betroffene nun tun.
Was jetzt im Garten zu tun ist
Muldenlüfter sorgen für ein geruchfreies Zuhause
Die Experten der Himmlisch Wohnen Einrichtungs-GmbH erklären die Vorteile von Muldenlüftern