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Sicheres Zuhause
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Sicherheit per Smartphone?

Bildunterschrift 1 Sicherheit mit Komfort: Mit einer Alarmanlagen-App lässt sich Gebäudeschutz auch bequem per Smartphone aus der Ferne steuern und kontrollieren.
Foto: djd/Telenot
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Was digitaler Einbruchschutz kann – und was nicht

Einbruchschutz im Haus muss sich nicht auf Riegel an Türen oder Schlösser an den Fenstern beschränken. Auch Smart-Home-Lösungen sollen für Schutz und schnelles Warnen bei einem Einbruchsversuch sorgen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was bedeutet smarter Einbruchschutz?

Das Smart Home ist ein mit intelligenter Technologie vernetzter Wohnraum. Die Fenster öffnen sich zum Beispiel automatisch, die Rollläden reagieren selbstständig auf Sonneneinstrahlung und Waschmaschine und Co. können mit dem Smartphone aus der Ferne gesteuert werden. Das gilt auch für den Einbruchschutz. Zum Beispiel, indem eine Kamera an der Eingangstür nicht nur aufzeichnet, sondern sogar registriert, dass jemand sich daran zu schaffen macht. Sie schickt dann eine Warn-Nachricht aufs Smartphone, mit Liveaufnahmen. So kann man gleich die Polizei rufen. Andere Lösungen sind Bewegungsmelder oder Glasdrucksensoren, die sich ebenfalls auf dem Smartphone melden, wenn eine Scheibe zerschlagen wird. Öffnungsmelder für Türen und Fenster registrieren ungewöhnliche Bewegungen. Und letztlich gehören auch smarte Alarmanlagen dazu.

Wie gut sind solche Lösungen?

Immer wieder hört man kuriose Nachrichten dazu. Etwa, dass Urlauber Tausende Kilometer von zu Hause entfernt übers Smartphone einen Einbrecher bemerkt haben und sogleich die Polizei informierten. Trotzdem betont die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, dass solche Lösungen kein durchgängiges und zuverlässiges Einbruchmelde- oder Gefahrenwarnsystem seien. Vielmehr handele es sich dabei um ein reines Informationssystem ergänzend zum mechanischen Grundschutz – also zu guten Schlössern und Riegeln.

In welchem Maße kann ich Smart-Home-Lösungen zum Einbruchschutz einsetzen?

Die Polizei rät dazu nur im Rahmen der Anwesenheitssimulation. Es geht also darum, einem Einbruch vorzubeugen. Dem Einbrecher auf Erkundungstour wird vorgegaukelt, im Gebäude befänden sich Menschen, obwohl sie gerade nicht da sind. Zum Beispiel lassen sich mit entsprechenden Lösungen morgens und abends Rollläden steuern, immer mal wieder das Licht anknipsen und sogar der Fernseher anstellen.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Smart-Home-Anwendungen seien sehr sicher, sagt Andreas Habermehl vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). „Wenn Sie aber die Möglichkeit haben, von außen auf Ihr Smart Home zuzugreifen, besteht theoretisch ein Restrisiko.“ Er ergänzt, dass bei Produkten renommierter europäischer Hersteller die Sicherheitsstandards hoch seien. „Für die Erzeugnisse von Billiganbietern aus dem nicht-europäischen Ausland können wir nicht sprechen.“

Habermehl rät, bei Produkten auf eine VdS-Zertifizierung zu achten. So zertifizierte Gesamtkonzepte seien jedoch eher für den Gewerbebereich vorgesehen und im höheren Preissegment angesiedelt. „Es gibt aber Hersteller, die für den Privatbereich auch zertifizierte Einzelkomponenten in ihrem System anbieten“, sagt der ZVEH-Experte. Nach Ansicht der Polizeilichen Kriminalprävention birgt jedes IT-gestützte System ein Sicherheitsrisiko. Daher müssten Vorkehrungen getroffen werden, damit das System nicht von außen überwunden werden kann. Sonst können Dritte zum Beispiel Bilder der Überwachungskamera abgreifen oder Bewegungsmelder manipulieren.

Wie kann ich mein Smart-Home-System absichern?

Die Polizeiliche Kriminalprävention rät, Sicherheitsupdates für die Software stets zu übernehmen. Man kann einstellen, dass Updates automatisch heruntergeladen werden. Außerdem muss die Firewall des Routers aktiv sein. Empfohlen wird ein separates WLAN für die vernetzten Geräte sowie eine Verschlüsselung der Kommunikation der Geräte untereinander. Optimalerweise verbindet man sich mit den Geräten nur, wenn der Zugriff aus der Ferne notwendig ist.

Voreingestellte Passwörter sollten geändert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik rät bei Passwörtern zu einer Kombination aus mindestens acht Zeichen, die nicht im Wörterbuch vorkommt, aus Groß- und Kleinbuchstaben, Sonderzeichen und Ziffern. Simone Andrea Mayer

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