Sommerliche Hitze in der Mietwohnung ist kein Mangel
Es gibt keine Vorschriften, wie hoch die Temperatur in einer Wohnung im Sommer maximal steigen darf. In konkreten Fällen aber können Gerichte für eine Mietminderung entscheiden.
Sommerliche Temperaturen in der Wohnung sind grundsätzlich kein Mietmangel. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das gilt auch für Dachgeschosswohnungen.
Eine gesetzliche Regelung, wie hoch das Thermometer in einer Mietwohnung klettern darf, gibt es nicht. Im Einzelfall haben jedoch Gerichte entschieden, dass die Bewohner die Miete anteilig für die besonders heißen Tage mindern dürfen.
Das Amtsgericht Hamburg etwa hielt im Fall einer Obergeschosswohnung, in der die Temperatur tagsüber 30 Grad und nachts mehr als 25 Grad betrug, eine Mietminderung von 20 Prozent für angemessen (Az.: 46 C 108/04).
Im konkreten Fall entsprach der Wärmeschutz nicht dem Stand der Technik, der zum Zeitpunkt der Errichtung der Wohnung vorgeschrieben war. Das Gericht bewertete das als Sachmangel.
Betroffene Mieter sollten das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Dieser kann prüfen, ob sich der Wärmeschutz verbessern lässt. Einen Anspruch auf eine spezifische Maßnahme wie den Einbau einer Klimaanlage hat der Mieter aber nicht. (dpa)
Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?
Cancelt der Klimawandel die Eisheiligen?
Pankratius, Servatius und die Kalte Sophie diktieren das Gartenjahr. Doch ist 2024 wirklich Mitte Mai noch Frost zu erwarten? Ein Experte für Agrarmeteorologie klärt auf.
Fünf Tipps für einen bienenfreundlichen Garten oder Balkon
Bienen sind essenziell für unser Ökosystem. Doch viele Wild-Arten sind bedroht, weil der geeignete Lebensraum fehlt. So macht man den Garten heimelig für die Insekten.
Sechs Tipps für das Düngen im Frühjahr
Starthilfe in die grüne Saison: Pflanzen brauchen im Frühjahr Nährstoffe. Doch wer mit Dünger nachhelfen will, sollte ein paar Dinge beachten. Hier steht, welche.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenWas jetzt im Garten zu tun ist
Gas- und Fernwärmekunden sollten jetzt Zählerstände ablesen
Für Gas und Fernwärme muss man ab dem 1. April wieder tiefer in die Tasche greifen. Grund ist der steigende Mehrwertsteuersatz. Das können Betroffene nun tun.
Muldenlüfter sorgen für ein geruchfreies Zuhause
Die Experten der Himmlisch Wohnen Einrichtungs-GmbH erklären die Vorteile von Muldenlüftern