Strengere Regeln für EU-Label für neue Heizungen
Damit die Hersteller von Heizungen sparsamere Anlagen entwickeln, verschärft die EU die Klassifizierung der Geräte. Was heißt das für Verbraucher?
Neue Heizkessel tragen ein EU-Label: Es gibt mit einer farbigen Skala an, wie effizient die Anlage ist. Die Anforderungen werden sich im Laufe des Jahres 2019 verschärfen. Ab 26. September wird die neue Effizienzklasse A+++ eingeführt, die Stufen E bis G entfallen.
Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau rät, beim Neukauf eines Heizkessels die Neuerungen jetzt schon zu bedenken und konventionelle Öl- und Gasgeräte mit niedriger Effizienz zu meiden.
Beste Klassen für Nutzung regenerativer Energien
Mit der Verschärfung der Effizienzklassen soll der Druck auf die Hersteller erhöht werden, effizientere Heizungsanlagen in den Handel zu bringen und ältere vom Markt zu nehmen, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Bereits 2021 oder 2022 soll die nächste Verschärfung kommen.
Daher können auch nicht mehr alle Heizungen in gute Klassen gelangen. In die besten Kategorien A+++ bis A+ kommen Anlagen, wenn sie regenerative Energien nutzen - also etwa Holzheizungen, effiziente Wärmepumpen und Solarkollektoren als Ergänzung zur herkömmlichen Wärmeerzeugung. Für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind die Noten A+++ bis B möglich, erläutert Zukunft Altbau.
Einstufung von Gas- und Ölheizungen
Gas- und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden abgewertet von bisher A+ auf die Klassen A bis B. Allerdings ist eine bessere Einstufung noch möglich, wenn die Anlagen mit Technologien zur Nutzung von erneuerbaren Energien kombiniert werden. Das können eine Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpe sein.
Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht ausnutzen, erreichen nur noch die Effizienzkategorie C. Sie dürfen laut Zukunft Altbau nur noch in bestimmten Mehrfamilienhäusern eingesetzt werden. Verbraucher werden im Handel bereits keine Geräte der Klasse D mehr finden, aber sie werden zum Beispiel in anderen EU-Ländern noch angeboten.
Für welche Geräte sind die Label verpflichtend?
Nicht alle Geräte aber tragen überhaupt ein EU-Label. Pflicht ist es für neue Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 Kilowatt Leistung. Außerdem sind Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 Liter Speichervolumen sowie Produktkombinationen etikettiert. Und die nun ausgebaute Klassifizierung gilt für neue Einzelraumheizgeräte bis 50 Kilowatt Leistung, etwa Pelletöfen und andere Holzheizungen.
Allerdings können Verbraucher sich bei der Auswahl eines Heizkessels nur bedingt auf die Informationen des Labels stützen, betonen die Experten. Denn seine Aussagekraft ist begrenzt. Zwar ist das Etikett ähnlich gestaltet wie die Label für Elektrogeräte wie TV oder Waschmaschine. Aber es enthält keine echten Vergleichsangaben zu den Betriebskosten, sondern es werden Informationen zu Anlagen mit unterschiedlich teuren Energieträgern gegenübergestellt, beispielsweise Öl- und Stromheizungen.
Dazu kommt, dass sich der Energieverbrauch einer Heizung immer im Zusammenspiel mit dem Energiestandard des Gebäudes ergibt. Dieser basiert etwa auch darauf, wie gut es gedämmt ist. Und jeder Besitzer reguliert die Raumwärme anders. Daher sollten Hausbesitzer sich immer von einem Fachmann individuell beraten lassen. (tmn)
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