Verbilligtes Grundstück: OLG kippt Nutzungsvorschrift
Frankfurt/Main (dpa) - Eine Gemeinde darf beim Verkauf eines Grundstücks eine Vergünstigung nicht von einer übermäßig langen Nutzung des Käufers abhängig machen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil.
Das Gericht hielt eine Verpflichtung zur Selbstnutzung von mehr als zehn Jahren für unverhältnismäßig und daher nichtig (Aktenzeichen: 22 U 213/07). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Grundstückseigentümers statt. Er hatte von der Gemeinde ein Anwesen in einem Fördergebiet unter Verkehrswert gekauft. Allerdings musste er sich im Gegenzug verpflichten, das Grundstück mindestens 20 Jahre selbst zu nutzen. Andernfalls würden Strafzahlungen fällig. Als der Kläger das Grundstück nach zehn Jahren nicht mehr selbst nutzte, sondern vermietete, verlangte die Gemeinde einen finanziellen Nachschlag.
Die Frankfurter Richter sahen dafür jedoch keine rechtliche Grundlage. Die Vereinbarung schränke den Kläger unverhältnismäßig in dem verfassungsrechtlich garantierten Recht der Freizügigkeit ein.
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