Wärmedämmung lässt sich mit der Fassadengestaltung kombinieren
Erst Vielfalt macht das Leben bunt. Was für die Mode gilt, trifft auf das Wohnen noch viel stärker zu. Der persönliche Stil spiegelt sich in der Inneneinrichtung ebenso wider wie in der Außengestaltung des Eigenheims – auch und gerade nach einer energetischen Sanierung.
„Das bisweilen gehörte Vorurteil, dass Dämmen zu eintönigen Hausfassaden führen würde, lässt sich schnell widerlegen“, berichtet Martin Schmidt vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Beispielsweise können Eigentümer in Verbindung mit Wärmedämm-Verbundsystemen jedem Haus eine individuelle Optik geben.
Der eine will eine traditionelle Klinkerfassade, andere wünschen sich eine Putzoberfläche, eine Schiefer- oder Holzoptik. „Die Entscheidung für das Dämmen schränkt diese Auswahlmöglichkeiten nicht ein – ganz im Gegenteil. Nahezu alle witterungsbeständigen Materialien sind mit dem Wärmeschutz kombinierbar“, unterstreicht Ralf Pasker, Geschäftsführer des Fachverbands Wärmedämm-Verbundsysteme (FV WDVS).
Spart bares Geld
Sein Tipp: Wenn ohnehin eine optische Verschönerung der Fassade geplant sei, stelle dies die beste Gelegenheit für eine energetische Sanierung dar: „Zum einen ist dann die Fassade auf Jahre hinaus wieder in einem zeitgemäßen Zustand, zum anderen spart das Koppeln der verschiedenen Sanierungsschritte bares Geld,“ so der Experte. Denn bestimmte Arbeiten und Fixkosten wie etwa für das Gerüst würden auf diese Weise nur einmal anfallen.
Umfassend informieren
Groß ist die Vielfalt auch, was die Dämmmaterialien selbst betrifft. Zu wichtigen Faktoren für die Entscheidung zählen die Einbausituation, die Wärmeleitfähigkeit und damit die erzielbaren Energieeinsparungen sowie die Verarbeitbarkeit.
In jedem Fall sind Hausbesitzer gut beraten, sich umfassend bei einem Energieberater und Fachbetrieben zu informieren. Alle verwendeten Komponenten des Dämmsystems müssen aufeinander abgestimmt und für die gemeinsame Nutzung zugelassen sein.
Keine Fördermittel verschenken
Wer energetisch saniert, kann finanzielle Förderungen vom Staat in Anspruch nehmen. Ganz besonders attraktiv ist dies bei Wohngebäuden, die vor dem Jahr 1978 errichtet wurden. Neben zinsgünstigen Darlehen reichen die direkt gewährten Zuschüsse bis hin zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten - derzeit maximal 18.750 Euro pro Wohneinheit. Wichtig: Die Anträge müssen in jedem Fall vor Beginn der Sanierung gestellt und genehmigt sein. Mehr Informationen und einen Online-Förderratgeber gibt es unter www.heizkosten-einsparen.de. (djd)
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