Wann Hüpfen und Springen in der Wohnung erlaubt sind
Fitnessstudios sind derzeit zu. Wer nicht stattdessen Laufen geht, verlegt sein Training oft in die Wohnung. Für die Nachbarn kann das eine nervenaufreibende Belastung sein. Was tun?
Der Drill-Instuctor brüllt in sein Mikrofon, die Gruppe hüpft im Takt der Musik. Fitness-Fans kennen solche Szenen aus ihren Kursen. Das Problem: Fitness-Studios sind derzeit wegen der Corona-Krise geschlossen.
Viele Anbieter stellen stattdessen Trainingsvideos ins Internet. Die Folge: In vielen Mehrfamilienhäusern steigt die Lärmbelastung. Wie kann das Problem gelöst werden?
Grundsätzlich gilt: Es gibt Ruhezeiten, an die sich alle halten sollten. In den einzelnen Ländern und Gemeinden können diese sich zwar unterscheiden. Im Allgemeinen kann man aber sagen: Von 22 Uhr bis 7 Uhr herrscht Nachtruhe. Zusätzlich gibt es eine Mittagspause von 13 Uhr bis 15 Uhr. An Samstagen gilt neben der Mittagspause eine Ruhezeit von 19 Uhr bis 8 Uhr. Sonn- und Feiertage gelten vielerorts als generelle Ruhetage.
"Allerdings sind durch die Ausgangsbeschränkungen jetzt alle mehr zu Hause", sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Das bedeutet, dass dadurch auch die Lärmbelastung in Mehrfamilienhäusern insgesamt größer werden kann. Wer seinen Drang nach Sport ausleben möchte, sollte sich grundsätzlich an die Zeiten halten. "Alle Seiten müssen jetzt toleranter sein."
Eine Stunde Sport kann angemessen sein
Eine Stunde Sport in einer Mietwohnung sollte in der derzeitigen Situation aber in Ordnung sein. "Am besten ist es, Sie sprechen sich mit ihrem Nachbarn ab", rät Hartmann. Möglich wäre es zum Beispiel sich auf feste Zeiten zu einigen, an denen das Fitnessprogramm absolviert werden kann.
Allerdings kommt es auch darauf an, was für ein Sport ausgeübt wird. Yoga etwa ist nicht so lärmintensiv wie beispielsweise ein Workout bei dem viel gesprungen oder auf der Stelle gelaufen wird. Auch Hanteltraining ist nicht so laut für die Nachbarn wie Seilspringen. "Man sollte es nicht übertreiben."
Kinderlärm gilt als privilegiert
Auch Kinder sind jetzt mehr in der Wohnung als üblich - schließlich sind Kitas und Schulen ebenfalls zu, Spielplätze gesperrt. Ihren Bewegungsdrang können vor allem kleine Kinder kaum kontrollieren. Das Problem für lärmgeplagte Nachbarn: Kinderlärm gilt im Mietrecht als privilegiert. Das heißt: Kinder dürfen laut sein. Allerdings gibt es auch hier durchaus Grenzen: "Ballspielen in der Wohnung geht nicht", sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Beim Lärm spielt es auch immer eine Rolle, wie hellhörig das Haus insgesamt ist. "Je neuer das Gebäude, desto besser ist meist der Lärmschutz", sagt Happ. "Im Altbau sollte man vielleicht nicht so viel hüpfen." Im Zweifel müsse man sein Fitnessprogramm den derzeitigen Umständen anpassen. Und nicht zu vergessen: "Man darf ja auch noch rausgehen, um Sport zu machen."
© dpa-infocom, dpa:200401-99-555587/2 (dpa)
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