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Wasserschaden
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Feuchte Stellen können auf Rohrbruch hinweisen

Hausbesitzer sollten ihre Immobilie regelmäßig checken, ob sich irgendwo dunkle Stellen auf der Wand oder an der Decke abzeichnen.
3 Bilder
Hausbesitzer sollten ihre Immobilie regelmäßig checken, ob sich irgendwo dunkle Stellen auf der Wand oder an der Decke abzeichnen.
Foto: Andrea Warnecke, tmn

Gelblich-bräunliche Flecken an Wand oder Decke deuten meist einen Wasserschaden hin. Betroffene müssen dann umgehend reagieren, denn oft ist der Schaden größer.

Plötzlich ist er da, der Wasserfleck an der Decke. Nun gilt es, umgehend zu handeln und die Ursache zu ergründen. Denn so ein Fleck ist häufig ein Hinweis auf einen größeren Wasserschaden in Haus oder Wohnung. Selbst wenn er bald abtrocknet, ist die Gefahr nicht gebannt.

"Die Ursachen für Wasserschäden sind ganz vielfältig", erklärt Andreas Braun vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima in Sankt Augustin. Sie können im Innern des Hauses liegen, wie Rohrbrüche, undichte Leitungen oder die defekte Waschmaschine. Aber auch Einwirkungen von außen kommen in Folge von Starkregen oder Hochwasser. Außerdem sind bautechnische Ursachen möglich.

Trockene Oberfläche ist keine Entwarnung

Hausbesitzer sollten ihre Immobilie regelmäßig checken, ob sich irgendwo dunkle Stellen auf der Wand oder an der Decke abzeichnen. Auch Verfärbungen können auf Feuchteschäden hindeuten. "Sie werden durch das Abtrocknen hervorgerufen und als Verdunstungshorizonte bezeichnet", sagt Marc Ellinger, Leiter des Büros Freiburg-Südbaden des Verbands Privater Bauherren.

Betroffene deuten diese Stellen oft als Zeichen der Entwarnung und hoffen, das Problem sei damit erledigt. Aber das sei oft ein Irrtum. Selbst wenn die Wandoberfläche wieder trocken scheint, kann sich doch dahinter Schimmel bilden, sagt Ellinger. "Außerdem sucht sich das Wasser, das beispielsweise durch einen defekten Dachziegel eingedrungen war, beim nächsten Regen dort wieder seinen Weg."

Muffiger Geruch deutet auf fortgeschrittenen Schaden hin

Nach den Erfahrungen des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer deuten auch folgende Indizien auf eine versteckte Leckage im Haus hin: Aufsteigende Feuchtigkeit, zum Beispiel Salzausblühungen oder Wasserränder in den unteren Wandbereichen, Schimmelbildung oder ein muffiger Geruch.

"Dann ist der Schaden allerdings schon fortgeschritten", sagt Thorsten Pfullmann, Fachverantwortlicher für Leitungswasserschäden. Kondenswasser an den Scheiben kann ebenfalls ein Hinweis darauf sein, dass irgendwo Wasser austritt und darum ungewöhnlich viel Feuchtigkeit in die Raumluft gelangt. Auch Tropf- oder gar Fließgeräuschen sollte man auf den Grund gehen.

Fleck verrät einiges über Ursache und Schaden

Handelt es sich beim Schaden um einen Wasserfleck, rät Braun, ihn genau in Augenschein zu nehmen. "Schon an der Farbe kann der Fachmann unter Umständen erkennen, ob es sich um Frisch- oder Abwasser handelt."

Wird der Fleck nach einem Regenguss größer und trocknet danach wieder ab, könnte es sein, dass Dach oder Mauerwerk undicht sind. Wächst er aber, ohne abzutrocknen, deutet es auf einen Leitungsschaden oder eine Undichtigkeit hin, bei denen ständig Wasser entweicht.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Fleck nicht unbedingt an der defekten Stelle entsteht. "Das Wasser sucht sich seinen Weg und verteilt sich dort, wo es am leichtesten durchkommt. Es will immer nach unten, auch unter den Fußboden und unter den Estrich", sagt Braun.

Betroffene Leitung bei Schaden absperren

Ohne einen Fachhandwerker ist einem Wasserschaden im Haus nicht beizukommen, erst recht nicht, wenn die Ursache noch nicht erkannt ist. "Bis dieser eintrifft, empfiehlt es sich, die betroffenen Leitungen abzusperren", sagt Braun.

Wichtig ist auch, die Gebäude- und der Hausratversicherung zu informieren. "Versicherte unterliegen der sogenannten Schadensminderungsobliegenheit", erklärt Ellinger. "Sie müssen also dafür sorgen, dass sich der Schaden nicht unnötig ausweitet." Unterlassen sie das, kann sich die Versicherung unter Umständen weigern, den Schaden zu bezahlen. (tmn)

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