Einbruchschutz: Bei Beobachtungen 110 rufen
Wenn es an der Tür des Nachbarn ungewohnte Geräusche gibt oder sich verdächtige Personen im Treppenhaus aufhalten, könnte es sich um einen Einbruch handeln. Wer dies mitbekommt, sollte die Polizei rufen.
Aufmerksame Nachbarn sind gute Helfer beim Einbruchschutz. Die Polizei rät grundsätzlich dazu, verdächtige Beobachtungen zu melden. Selbst wenn ein Einbruch dadurch nicht verhindert werden kann, kann eine Beobachtung eventuell bei den Ermittlungen helfen.
Wer etwas Auffälliges bemerkt, sollte aber immer die bundesweite Notrufnummer 110 wählen und nicht zum Beispiel die Durchwahl des örtlichen Polizeireviers, erklärt Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und Bundes in Stuttgart.
110 nimmt Fall sofort auf
Bei einem Anruf unter der Nummer 110 sei gewährleistet, dass der Fall sofort aufgenommen und gemessen an der Dringlichkeit ein Einsatz veranlasst werden kann. Lokale Durchwahlen sind an kleinen Polizeistationen unter Umständen auch mal nicht ausreichend besetzt.
Angst vor einem falschen Alarm muss niemand haben. Es sei immer besser, zu reagieren und im Zweifel die 110 zu wählen - selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass es sich um eine belanglose Beobachtung gehandelt hat, erklärt Schmidt. "Um einen Missbrauch des Notrufs handelt es sich nur dann, wenn ihn jemand bewusst ohne Grund wählt."
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