Wohnung möbliert vermieten: Protokoll bei Übergabe erstellen
Viele nutzen ihre Wohnung nicht rund um das Jahr. Während ihrer Abwesenheit vermieten sie die Räume möbliert weiter. Meistens sind sie dabei aber nicht vorsichtig genug.
Wer für einige Wochen und Monate seine möblierte Wohnung vermietet, sollte das Übergabeprotokoll so ausführlich wie möglich gestalten. Der Immobilienverband IVD in Berlin rät auch zu einer Inventarliste.
Oft notieren Vermieter darin nicht jeden einzelnen Gegenstand, sondern nur etwa Sammelbegriffe wie "Geschirr". Allerdings sollte man bei wertvoller Einrichtung diese auch explizit aufführen - also etwa das Fabrikat des Fernsehers nennen. Mieter und Vermieter unterschreiben dann zwei Exemplare dieser Liste.
Außerdem wird im Übergabeprotokoll wie üblich festgehalten, an wen und wann die Wohnung und Schlüssel übergeben werden. Auch deren Anzahl notieren Vermieter und Mieter, genauso wie Zählerstände von Strom, Wasser und Gas. Hinzu kommen Angaben zum Zustand der Wohnung.
Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?
Cancelt der Klimawandel die Eisheiligen?
Pankratius, Servatius und die Kalte Sophie diktieren das Gartenjahr. Doch ist 2024 wirklich Mitte Mai noch Frost zu erwarten? Ein Experte für Agrarmeteorologie klärt auf.
Sechs Tipps für das Düngen im Frühjahr
Starthilfe in die grüne Saison: Pflanzen brauchen im Frühjahr Nährstoffe. Doch wer mit Dünger nachhelfen will, sollte ein paar Dinge beachten. Hier steht, welche.
Fünf Tipps für einen bienenfreundlichen Garten oder Balkon
Bienen sind essenziell für unser Ökosystem. Doch viele Wild-Arten sind bedroht, weil der geeignete Lebensraum fehlt. So macht man den Garten heimelig für die Insekten.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenMuldenlüfter sorgen für ein geruchfreies Zuhause
Die Experten der Himmlisch Wohnen Einrichtungs-GmbH erklären die Vorteile von Muldenlüftern
Was jetzt im Garten zu tun ist
Gas- und Fernwärmekunden sollten jetzt Zählerstände ablesen
Für Gas und Fernwärme muss man ab dem 1. April wieder tiefer in die Tasche greifen. Grund ist der steigende Mehrwertsteuersatz. Das können Betroffene nun tun.