Zu warme Wohnung ist auch ein Mangel
Berlin (dpa/tmn) - Nicht nur eine kalte Heizung ist im Winter ein Mietmangel. Auch wenn die Wohnung ohne Verschulden des Mieters ständig überheizt ist, berechtigt das zur Mietminderung.
Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin. Ebenso verhalte es sich, wenn die Heizung sich gar nicht abstellen lässt. Auch ständige nächtliche Klopfgeräusche in der Heizungsanlage berechtigen zu Abzügen bei den monatlichen Zahlungen.
Diese und viele weitere Ratschläge hat der Mieterbund in der neuen Broschüre "Wohnungsmängel und Mietminderung - 500 Urteile und Beispiele" zusammengetragen. Sie kostet sechs Euro und ist bei allen örtlichen Mietervereinen erhältlich. Per Post können Interessierte sie sich gegen einen Aufpreis von 1,20 Euro für Versandkosten bestellen.
Broschüre bestellen: DMB-Verlag, 10169 Berlin oder im Internet.
Zur Broschüre: www.mieterbund.de
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