
Blühende Zweige nicht abschneiden

Bonn (dpa/tmn) - Die Blütenzweige frühblühender Wildgehölze wie Haselnuss und Kirsche sollten nicht für die Vase abgepflückt werden. Denn die Blütenpollen liefern das einzige Futter für Honigbienen, Wildbienen, Hummeln und Wespen.
In manchen Bundesländern ist es sogar verboten, von Bäumen, Sträuchern oder Hecken Zweige abzuschneiden. Das kann mit einer Geldbuße bestraft werden, berichtet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn.

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