
Zählerstand bei Wohnungsübergabe festhalten

Der Auszug aus dem Elternhaus ist eine aufregende Sache. Viele Dinge müssen plötzlich geregelt werden - zum Beispiel muss ein Stromvertrag für die eigene Wohnung abgeschlossen werden. Worauf kommt es an?
Wer zum ersten Mal in eine eigene Wohnung zieht, sollte auch den Stand des Stromzählers kennen. Dafür gibt es zwei Gründe, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen: Zum einen muss der genaue Zählerstand dem Energieversorger mitgeteilt werden. Und zum anderen kann so vermieden werden, auch für den Verbrauch des Vormieters zu zahlen.
Am besten ist es deshalb, den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe schriftlich festzuhalten.
Spätestens nach vier Wochen sollte erneut der Zähler abgelesen und der Stand dem Energieversorger mitgeteilt werden. Bei Strom kann der Verbrauch auf 365 Tage hochgerechnet werden. Dabei wird auch geprüft, ob die monatliche Pauschale zu hoch beziehungsweise zu niedrig angesetzt ist. Außerdem lässt sich so klären, ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist.
Ist ein Wechsel geplant, sollte man überlegen, ob das sofort bei Einzug erfolgt - oder leiber etwas später. Nach Angaben der Verbraucherschützer gibt es Stromanbieter, die bei einem niedrigen Verbrauch sind besonders günstig sind, dafür bei höherem Verbrauch aber eher teuer.
Solange also der eigene Stromverbrauch noch nicht ganz klar ist, kann es sinnvoll sein, mit dem Grundversorgungstarif beim örtlichen Stromanbieter zu starten - und dann später zu wechseln. Beim Grundversorger können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen kündigen.
© dpa-infocom, dpa:200819-99-226421/2 (dpa)

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