Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Bauen & Wohnen
  4. Kratzer und Co.: Wann muss man beschichtete Pfannen wegwerfen?

Kratzer und Co.
ANZEIGE

Wann muss man beschichtete Pfannen wegwerfen?

Es gibt kein Ablaufdatum für beschichtete Pfannen. Aber durch gute Pflege kann man die Haltbarkeit verlängern.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Anfangs staunt man noch, wie an der wachsartigen Oberfläche nagelneuer beschichteter Pfannen alles abperlt. Aber oft kommt später die Ernüchterung: Wo ist der Tefloneffekt nur geblieben?

Die Antihaftbeschichtung von Bratpfannen bietet Vorteile: Sie lässt Fett sparen und die Pfanne leicht säubern. Doch dieser Effekt hält nicht ewig.

Und dann? Muss die Pfanne nach nur wenigen Jahre weggeworfen werden? Und falls ja, wie kann man die Rohstoffe im Sinne der Nachhaltigkeit im Kreislauf halten?

"Pfannen, die mit dem Kunststoff Polytetrafluorethylen beschichtet sind, werden allgemein auch als Teflonpfannen bezeichnet. Es gibt aber keine genaue Zeitangabe, wie lange sie verwendbar sind", sagt Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern. Aus ihrer Sicht komme es vielmehr auf die Pflege an. "Spätestens wenn sich die Beschichtung löst, sollte man die Pfanne entsorgen."

Abgabe im Wertstoffhof oder neu beschichten lassen

Alle paar Jahre eine neue Pfanne - wo bleibt da die Nachhaltigkeit? Die Pfanne sollte nicht in den Restmüll geworfen, sondern beim Wertstoffhof abgegeben werden, sagt Daniela Krehl. Es gibt jedoch noch eine weitere Möglichkeit: "Man kann die Pfanne auch neu beschichten lassen." Manche Hersteller bieten das an.

Es gebe aber auch Anbieter, die unabhängig von der Marke eine Neubeschichtung anbieten. Krehl rät, im Fachhandel nachzufragen oder im Internet einen Anbieter zu suchen, der den Service offeriert. Die Preise liegen zwischen 15 und 50 Euro.

Lesen Sie dazu auch

An manchen Pfannen blättert ja vielleicht noch keine Beschichtung ab, aber sie weisen mit zunehmendem Alter immer mehr und immer tiefere Kratzer auf. Sind auch diese Pfannen reif zum Entsorgen? "Die Kratzer sind gesundheitlich nicht bedenklich, vermindern aber die Antihaft-Eigenschaft", sagt Krehl. Zu viele Kratzer bedeuten also, dass das Bratgut am Boden haftet, die Pfanne ihren Vorteil verliert.

Ab 360 Grad leiden Pfanne und Gesundheit

Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt Entwarnung, falls sich doch mal kleinste, gerade so sichtbare Teilchen von einer zerkratzten Beschichtung lösen und beim Essen verschluckt werden. Da Polytetrafluorethylen reaktionsträge sei, werden diese Teilchen nicht verdaut und vom Körper unverändert wieder ausgeschieden, beruhigen die Risikobewerter. Das Polymer beginne sich erst bei einer Temperatur ab circa 360 Grad zu zersetzen.

Aber dann verströmen sie giftige Dämpfe, die zu grippeähnlichen Symptomen, auch Polymerfieber genannt, führen können. Daher sollte die beschichtete Pfanne generell nicht zu stark aufgeheizt werden. Ohne Inhalt auf keinen Fall länger als drei Minuten, raten die Verbraucherschützer, bei Induktionsherden sollte es noch nicht mal eine Minute sein. Ab 230 Grad verfärbe sich die Beschichtung und könne sich ablösen.

Solange die Pfanne mit Lebensmitteln befüllt ist, sei eine Überhitzung sehr unwahrscheinlich. Durch Wasser oder wasserhaltige Speisen könne die Temperatur nicht deutlich über 100 Grad, also den Siedepunkt des Wassers, steigen.

Kein kaltes Wasser in die heiße Pfanne

Beschädigungen aufgrund zu großer Hitze schließen Hersteller vor Garantieansprüchen aus. Die Firmen warnen auch noch vor zwei weiteren oft gemachten Fehlern:

Einmal einem extremen Temperaturschock, wie er passiert, wenn man die heiße Pfanne nach dem Brutzeln direkt vom Herd nimmt und kaltes Wasser zum Einweichen hineinlaufen lässt. Stattdessen sollt man "die Pfanne vor dem Spülen abkühlen lassen, damit sie sich nicht durch den extremen Temperaturschock verzieht", schreibt ein Markenhersteller.

Und: Schieben oder ziehen Sie das Kochgeschirr nicht auf der Kochstelle hin und her, da dies sowohl das Kochgeschirr als auch die Oberfläche der Kochstelle beschädigen kann.

Sie möchten Tomaten aus Tomaten ziehen? Dann können Sie samenfestes Saatgut kaufen und aus den ersten Früchten der Ernte Kerne für neue Pflanzen gewinnen.
Nachhaltiges Saatgut

Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren