Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Bauen & Wohnen
  4. Mietrecht: Mäusebefall: Kompletter Mieterlass möglich

Mietrecht
ANZEIGE

Mäusebefall: Kompletter Mieterlass möglich

Mäusebefall in Wohnungen kann zu erheblichen Mietminderungen berechtigen.
Foto: Inga Kjer/dpa/dpa-tmn

Schädlinge in der Wohnung sind ein großes Ärgernis für Mieter. Ein Gerichtsurteil spricht ihnen in manchen Fällen eine saftige Mietminderung zu.

Wer in seiner Wohnung mit Mäusebefall zu kämpfen hat, kann von seinem Vermieter eine Mietminderung erwarten. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az. 33 C 390/21 (93)) hervor, auf das der Deutsche Mieterbund hinweist.

Die Frankfurter Richter urteilten, dass den Mietern aufgrund erheblicher Belästigung durch die Schädlinge durchschnittlich 20 Prozent Mietminderung zustehen. Grundsätzlich gilt laut Mieterbund: Eine Minderung ist immer dann rechtmäßig, wenn und solange ein Mangel besteht. Das könne auch nur tageweise der Fall sein. Zeigt die Bekämpfung schließlich Wirkung und die Schädlinge verschwinden, müsse der Mieter ab dem Monat wieder die volle Miethöhe begleichen.

Wie hoch die Mietminderung ausfällt, ist von Fall zu Fall verschieden

Die Höhe der Mietminderung hängt aber vom Umfang des Befalls, dessen Dauer und den Maßnahmen zur Beseitigung ab - und ist letztlich eine Einzelfallentscheidung. Das zeigen andere Urteile in ähnlichen Fällen.

Das Amtsgericht Brandenburg (Az. 32 C 520/00) gab einem Kläger recht, der wegen eines Mäusebefalls in einer Stadtwohnung 100 Prozent der Mietkosten mindern wollte. Richter in Bonn hingegen sprachen einem Mieter nur zehn Prozent Mietminderung zu (Az. 6 C 277/84). Mieter in Berlin können laut Amtsgericht Wedding (Az. 19 C 577/00) auf die durchschnittlichen 20 Prozent Mieterlass hoffen.

Der Mieterverein rät angesichts der variierenden Gerichtsurteile vorab zu einem Beratungsgespräch im örtlichen Mieterverein.

Sie möchten Tomaten aus Tomaten ziehen? Dann können Sie samenfestes Saatgut kaufen und aus den ersten Früchten der Ernte Kerne für neue Pflanzen gewinnen.
Nachhaltiges Saatgut

Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren