Wann Sie den Energielieferanten wechseln sollten
Kann ein Energieanbieter aufgrund einer Insolvenz Gas oder Strom nicht mehr liefern, rutschen Kunden automatisch in die Ersatzversorgung. Doch durch eine Gesetzesanpassung könnte das teuer werden.
Die gute Nachricht vorweg - auch bei Insolvenz eines Energieanbieters erhalten Verbraucher weiterhin Gas und Strom. Die Lieferung erhalten sie in Form der sogenannten Ersatzversorgung. Sie greift automatisch, wenn der eigene Anbieter ausfällt und der Lieferant das Netznutzungsrecht verliert.
Idealerweise suchen sich Verbraucher in so einem Fall aber möglichst zeitnah einen neuen Gas- oder Strom-Anbieter, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Denn durch eine Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dürften Verbraucher künftig in der Ersatzversorgung drauf zahlen.
Preissplitting verboten
Bislang durfte diese Notversorgung nicht teurer sein als die sogenannte Grundversorgung. Wer künftig in die Ersatzversorgung rutscht, muss mit sehr hohen Kosten rechnen, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Die Anbieter dürfen künftig die Preise in der Ersatzversorgung an den aktuellen Börsenpreisen ausrichten. Immerhin wurde im Gesetz untersagt, dass es ein Preissplitting - also unterschiedliche Preise - in der Grundversorgung gibt.
Wer eine Mitteilung über den Eintritt in die Ersatzversorgung erhält, sollte seinen Strom- und Gaszähler kurzfristig ablesen, rät die Verbraucherzentrale Bremen. Die Messwerte sollten Verbraucher dann dem Grundversorger und Netzbetreiber mitteilen. Denn der Netzbetreiber darf den Energieverbrauch während der Ersatzversorgung schätzen.
Anbieter möglichst schnell wechseln
Kunden werden künftig erst nach drei Monaten in die Grundversorgung aufgenommen. Bis dahin sind Verbraucher den Kosten und möglichen Preissteigerungen der Ersatzversorger der Verbraucherschützerin zufolge ausgeliefert. Es sei denn man wechselt den Anbieter. Das ist jederzeit möglich - und dürfte sich künftig noch mehr lohnen.
Immerhin müssen Energieanbieter Probleme rechtzeitig melden. "Energielieferanten sind verpflichtet, einen Lieferstopp – etwa aufgrund einer drohenden Insolvenz – drei Monate vorher der Bundesnetzagentur mitzuteilen", erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Verbraucher können bei Hinweisen auf eine Insolvenz bei der Bundesnetzagentur nachfragen, ob eine solche Mitteilung vorliegt.
- Energiewirtschaftsgesetz
- Bundesnetzagentur: Ersatzversorgung
- VZ NRW: Wenn der Energielieferant insolvent ist
- VZ Niedersachsen: Preissplitting in der Grundversorgung untersagt
- VZ Bremen zur Ersatzversorgung
- VZ Bremen: Statement zur Gesetzesanpassung
(dpa)
Samen aus Supermarkt-Gemüse verwenden - geht das?
Sechs Tipps für das Düngen im Frühjahr
Starthilfe in die grüne Saison: Pflanzen brauchen im Frühjahr Nährstoffe. Doch wer mit Dünger nachhelfen will, sollte ein paar Dinge beachten. Hier steht, welche.
Cancelt der Klimawandel die Eisheiligen?
Pankratius, Servatius und die Kalte Sophie diktieren das Gartenjahr. Doch ist 2024 wirklich Mitte Mai noch Frost zu erwarten? Ein Experte für Agrarmeteorologie klärt auf.
Fünf Tipps für einen bienenfreundlichen Garten oder Balkon
Bienen sind essenziell für unser Ökosystem. Doch viele Wild-Arten sind bedroht, weil der geeignete Lebensraum fehlt. So macht man den Garten heimelig für die Insekten.
Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnierenGas- und Fernwärmekunden sollten jetzt Zählerstände ablesen
Für Gas und Fernwärme muss man ab dem 1. April wieder tiefer in die Tasche greifen. Grund ist der steigende Mehrwertsteuersatz. Das können Betroffene nun tun.
Was jetzt im Garten zu tun ist
Muldenlüfter sorgen für ein geruchfreies Zuhause
Die Experten der Himmlisch Wohnen Einrichtungs-GmbH erklären die Vorteile von Muldenlüftern