Experten: Diese Grundsteuerprogramme helfen wirklich
Bereitet Ihnen die Grundsteuererklärung Kopfzerbrechen? Das muss nicht sein. Die Stiftung Warentest hat Programme getestet, die den bürokratischen Akt erleichtern sollen.
Wer in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben muss, hat dafür verschiedene Möglichkeiten. Die Stiftung Warentest hat die beiden kostenfreien Programme der Finanzverwaltung und zwei kostenpflichtige Alternativen (Wiso Grundsteuer und Smartsteuer Grundsteuer) ausprobiert. Zumindest eine der Alternativen überzeugt.
Zwei Musterfälle sollten die Programme jeweils lösen. Elster, das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung, führt zwar laut den Warentestern strukturiert durch die Grundsteuererklärung, nutzt aber viele Fachwörter und hat einen aufwendigen Anmeldeprozess. Das könne für Laien anspruchsvoll sein.
Kostenlose Alternative nützt nicht allen Betroffenen
Einfacher und ebenfalls kostenlos: Das Grundsteuer-Portal des Bundesfinanzministeriums. Dort lotsten gezielte Fragen und ausführliche Infotexte zügig durch die Grundsteuererklärung. Die Hilfen sind zudem übersichtlich angeordnet und haben eine sinnvolle Länge, so das Urteil.
Nachteil: Das Programm ist nur auf Privatleute zugeschnitten, die Angaben zu Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie unbebauten Grundstücken machen müssen. Außerdem lässt sich der Service nur in Ländern nutzen, die nach dem Bundesmodell verfahren. Betroffenen in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nützt das Tool also nichts.
Kostenpflichtiges Programm errechnet den Grundsteuerwert
Von den beiden kostenpflichtigen Programmen überzeugte die Tester nur Wiso Grundsteuer für knapp 30 Euro. Vor allem die leichte Bedienbarkeit der Software erfreute. Zudem erhalten Steuerpflichtige wichtige Zusatzinfos, zum Beispiel, wo die geforderten Daten zu bekommen sind. So geht die Erklärung besonders Laien gut von der Hand.
Alleinstellungsmerkmal der Anwendung: Wiso ist das einzige Programm im Test, das die Berechnung des voraussichtlichen Grundsteuerwerts erledigt. Das erleichtert die spätere Kontrolle des Steuerbescheids.
(dpa)
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