Bei Krankheit zahlt Kasse Haushaltshilfe
Kiel (dpa/tmn) - Wenn eine Mutter krank ist und den Haushalt nicht mehr schaffen kann, zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Darauf weist die Techniker Krankenkasse in Kiel hin.
Hintergrund ist, dass wer aus medizinischen Gründen vorübergehend seinen Haushalt nicht mehr führen kann, einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung durch die gesetzlichen Krankenkassen hat. Die zweite wesentliche Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt. Dieses darf zu Beginn der Arbeit der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem darf im Haushalt keine weitere Person leben, die die anfallenden Aufgaben übernehmen könnte.
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