
Impfen ist keine Pflicht, die Beratung aber schon

Italien hat die Impfpflicht eingeführt. In Deutschland sollen Impflücken durch Aufklärung geschlossen werden – nicht ganz ohne Druck, wie ein Gesetzentwurf nun zeigt.
In Italien gilt seit Neuestem die Impfpflicht für zwölf Krankheiten, darunter auch die Masern. Grund für das Gesetz ist eine Masern-Epidemie: Bis Mitte Mai 2017 wurden 2395 Fälle gemeldet (zum Vergleich: 2016 waren es zum selben Zeitpunkt 816 Fälle).
Kinder im Alter bis zu sechs Jahren werden dort ab sofort nicht mehr in Krippen, Kindergärten oder Vorschulklassen aufgenommen, wenn sie nicht die erforderlichen Pflicht-Impfungen vorweisen können. Für nicht geimpfte Schulkinder sind hohe Bußgelder fällig.
Bußgeld bis 2500 Euro
So weit will man in Deutschland nicht gehen, hier soll es ohne Impfpflicht klappen. Aufklärung lautet die Devise. Angesetzt werden soll natürlich bei den Eltern, die Kinder im impffähigen Alter haben. So ist bereits seit 2015 mit dem Präventionsgesetz geregelt, dass Eltern, die ihre Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung anmelden wollen, einen Nachweis über eine Impfberatung vorlegen müssen. Wer partout keine Impfberatung in Anspruch nehmen will, kann mit Bußgeldern bis 2500 Euro bestraft werden.
Am 1. Juni 2017 hat nun der Bundestag einen Gesetzesentwurf beschlossen, der besagt, dass Kitas diejenigen Eltern, die keine Impfberatung in Anspruch genommen haben, dem Gesundheitsamt melden müssen. Das soll zur Folge haben, dass die Gesundheitsämter gezielt auf diese Eltern zugehen und Impfberatungen anbieten können. Der Bundesrat muss dem Gesetzesentwurf noch zustimmen.
Beratung für Kinder und Eltern gleichermaßen
In den Beratungsgesprächen sollen Eltern über Risiken, Nutzen und die richtigen Zeitpunkte für die Impfungen aufgeklärt werden. Zudem erhoffen sich die Gesundheitsämter, Eltern auf ihre eigenen Impflücken aufmerksam machen zu können. Denn allzu oft fehlt bei Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, die zweite Masern-Grundimmunisierung, mit der erst der komplette Infektionsschutz erreicht wird. Was das für traurige Folgen hat, zeigt ein Fall aus Essen: Erst Mitte Mai war eine 37-Jährige an einer Maserninfektion gestorben – trotz intensivmedizinischer Versorgung.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) empfiehlt in ihrem Impfkalender die erste Masern-Grundimmunisierung von Kindern im Alter von elf bis 14 Monaten, die zweite zwischen 15 bis 23 Monaten. Nur beide Impfungen zusammen sorgen für einen vollständigen Schutz. Je früher, desto besser, denn die Kinderkrankheit ist hoch ansteckend. Doch auch im Erwachsenenalter ist die zweite Grundimmunisierung noch möglich. Das örtliche Gesundheitsamt oder der Hausarzt helfen hier weiter.

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