Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Gesundheit
  4. Kleingedrucktes lesen und Beipackzettel verstehen

Gesundheit
ANZEIGE

Kleingedrucktes lesen und Beipackzettel verstehen

Foto: DPA

Berlin/Dresden (dpa/tmn) - Er gehört zu einer Schachtel Schmerztabletten genauso wie zu Nasentropfen und jedem anderen Medikament: der Beipackzettel. Er soll Patienten unter anderem über Art und Dauer der Anwendung informieren.

Doch tatsächlich macht dieses Faltblatt vielen Verbrauchern Angst, sagt Ursula Sellerberg von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in Berlin. Das gehe aus repräsentativen Umfragen hervor. Die Folge: Viele lesen die Faltblätter gar nicht mehr.

Was im Beipackzettel stehen muss, sei gesetzlich genau geregelt, sagt Klaus Menges. Er leitet das Referat Wissenschaftliche Qualitätssicherung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn. Zu den Pflichtangaben zählen beispielsweise Anwendungsgebiete, Wirkstoffe und Dosierung.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Nebenwirkungen. Darunter versteht man Reaktionen des Körpers auf ein Medikament. Dazu zählen beispielsweise Haarausfall, Schwindel oder Herzrasen. Wie stark die Nebenwirkungen eines Medikaments sein dürfen, das vom BfArM zugelassen wird, hängt vor allem von der Schwere der Krankheit ab. "Bei einem seltenen oder schweren Leiden wie Krebs werden Nebenwirkungen wie Haarausfall oder Schweißausbrüche eher toleriert als bei Kopfschmerzen", erklärt Menges.

Die Nebenwirkungen werden nach der Häufigkeit ihres Auftretens von "sehr selten" bis "sehr häufig" eingeteilt. Diese Häufigkeitsklassen sind laut Menges europaweit einheitlich definiert. Dabei bedeutet "sehr selten", dass die Symptome bei weniger als einem von 10 000 Behandelten auftreten. Die Abgabe "sehr häufig" betrifft mehr als einen von zehn Behandelten.

Auch Wechselwirkungen sind im Beipackzettel dokumentiert. Sie können zwischen zwei Arzneimitteln entstehen. Das bedeutet, die Einnahme des einen kann die Wirkung des anderen verstärken oder vermindern oder auch dessen Abbau hemmen. Wechselwirkungen treten ebenfalls zwischen Lebensmitteln, etwa Milch, und Medikamenten auf. "Wenn einem Patienten etwas Derartiges auffällt, sollte er es seinem Arzt unverzüglich mitteilen", rät Menges. Dieser meldet es dann dem BfArM. Ab einer bestimmten Meldehäufigkeit und wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass das Symptom durch die Arzneimittelanwendung ausgelöst wurde, wird es als Neben- oder Wechselwirkung in den Beipackzettel aufgenommen.

Während Lisa Goltz vom Arzneimittelberatungsdienst der Technischen Universität Dresden in Beipackzetteln eher ein Instrument zur juristischen Absicherung der Pharmakonzerne sieht, dienen sie laut Menges vor allem den Patienten und sollen diesen bei der Anwendung des Medikaments sicher anleiten. Tatsächlich hat sich die Verständlichkeit der Beipackzettel in den vergangenen Jahren verbessert: Fremdwörter wie "toxisch" wurden durch "giftig" ersetzt, damit auch Verbraucher ohne medizinische Bildung sie verstehen können, sagt Sellerberg.

Ein Problem ist allerdings die Lesbarkeit der Faltblätter. "Beipackzettel sind teilweise auf sehr dünnem, durchsichtigen Papier und in äußerst kleiner Schrift gedruckt", bemängelt Goltz. Deshalb fordern Verbraucherschützer eine einheitliche Regelung mit größerer Schrift und besserem Papier.

Beratungsdienst: dpaq.de/arzneimittelberatung

Gegen einen dicken Schädel bei einem Infekt hilft Kälte auf der Stirn - oder man nimmt eine Schmerztablette. Wer aber auch Magenbeschwerden hat, sollte genau auf den Wirkstoff schauen.
Infektzeit

Hals kratzt, Nase läuft: So werden wir die Erkältung los

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren