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Süßes für Kinder: Künstliche Farbstoffe vermeiden

Schwäbisch Gmünd (dpa/tmn) - Beim Kauf von Süßigkeiten greifen Verbraucher am besten zu Produkten mit natürlichen Farbstoffen. Denn künstliche Farbstoffe können einer englischen Studie zufolge die Hyperaktivität von Kindern erhöhen.

Produkte mit solchen Inhaltsstoffen müssen ab dem 20. Juli einen entsprechenden Warnhinweis tragen. Darauf macht der Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum (LEL) in Schwäbisch Gmünd aufmerksam. Neben Süßwaren können unter anderem Schmelzkäse, Kekse, Kuchen und Speiseeis betroffen sein.

Die EU-weit gültige Regelung beziehe sich auf Lebensmittel, die die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot (E 129) und den umstrittenen Farbstoff Chinolingelb (E 104) enthalten. Sie werden künftig mit der Aufschrift "Kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" versehen.

Azofarbstoffe werden dem LEL zufolge aus Anilin hergestellt. Dieses wird aus Erdöl gewonnen und gilt als krebserregend. Im Körper können einige der Farbstoffe auch durch Enzyme wieder zu Anilin abgebaut werden. Bei empfindlichen Menschen können die Farbstoffe außerdem zu allergieähnlichen Reaktionen führen.

Wer künstliche Farbstoffe vermeiden will, sollte sich daher an dem Warnhinweis und an der Zutatenliste orientieren. Natürliche und damit ungefährliche Farbstoffe sind färbende Frucht- und Pflanzenextrakte wie Chlorophyll, Beetenrot, Karotinoide, Spinatextrakt, Kurkuma, Holunder, Aronia oder Saflor.

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