Älter, ledig, sucht: Riskante Partnersuche für Senioren
Ein aktueller Fall zeigt, wie tückisch die komerzielle Partnersuche für Senioren sein kann. Vor dem Landgericht Mainz stehen drei Männer und eine Frau, die mit einer Partnervermittlung Menschen hinters Licht geführt haben sollen. Den Schaden beziffert das Gericht mit rund 317 000 Euro.
Dass mit dem Fall vor dem Landgericht nun das Geschäft mit Partnervermittlungen für Ältere ins Rampenlicht rückt, überrascht den Soziologen und Single-Forscher Stefan Hradil nicht. "Der gesamte Partnermarkt für Ältere boomt. Die Zahl der älteren Menschen, die eine Partnerschaft eingehen, steigt deutlich", sagt er. Das frühere Tabu, dass beispielsweise Witwen nicht mehr nach einem neuen Partner suchen dürften, werde immer mehr weggewischt.
Wachsamkeit ist ratsam
Rentner werden damit zur Zielgruppe für Partnervermittler. Die Verbraucherschützer sind alarmiert. "Grundsätzlich sollte man bei so etwas sehr wachsam sein", sagt Christian Gollner, Referent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Partnervermittlungen sind sehr teuer und bei ihnen ist regelmäßig fraglich, ob sie ihr Geld wert sind." Seine Kollegin Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen sagt, der Beratungsbedarf steige. "Auf dem Markt gibt es recht viele schwarze Schafe."
Die Verbraucherschützer raten daher, am besten überhaupt keine Verträge mit Liebes-Anbahnern abzuschließen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert zudem, das dahinterstehende Problem nicht zu verkennen. "Aus unserer Sicht ist die wachsende Kriminalität gegen ältere Menschen eine ernste Gefahr, die bisher unterschätzt wird", sagt Sprecher Benedikt Dederichs.
Unseriöse Anbieter kommen kaum noch vor
Der Gesamtverband der Ehe- und Partnervermittlungen (GDE) hält dagegen, dass ein Fall wie jener in Mainz - sollte er sich so zugetragen haben - eine absolute Ausnahme sei. "Heute sind die Menschen durch das Internet viel aufgeklärter und lassen sich nicht mehr so leicht hinters Licht führen", sagt Präsidentin Simone Janssen. Unseriöse Anbieter seien in den vergangenen Jahren daher aufgeflogen. Ob die in Mainz angeklagten Partnervermittler zu dieser Gruppe zählen, muss nun das Gericht herausfinden. (dpa)
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