
Pflege-Tipp
Bei Pflegedienst-Vertrag auf Kündigungsfrist achten

Ohne Hilfe geht es in der Pflege oft nicht, selbst wenn jemand zu Hause wohnt. Dann kommen ambulante Pflegedienste ins Spiel. Doch was lässt sich tun, wenn die Dienste plötzlich nicht mehr kommen?
Einen Pflegedienst zu finden, ist oft sehr schwer - gerade auf dem Land. Deshalb lohnt es sich beim Aufsetzen eines Vertrags auch, auf die Kündigungsfrist zu achten, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Denn Ersatz zu beschaffen, dauert oft länger als die 14 Tage, die in vielen Verträgen stehen. Besser wären sechs Wochen Kündigungsfrist, raten die Verbraucherschützer.
Doch dies durchzusetzen, sei oft knifflig. Schließlich könnten sich viele Dienste ihre Kunden aussuchen - und Pflegebedürftige und ihre Angehörigen müssten eher froh sein, überhaupt jemanden zu finden.
Selbst wenn im Vertrag gar keine Kündigungsfrist steht, darf ein Pflegedienst zwar nicht von jetzt auf gleich kündigen. Bei solchen Verträgen gilt das sogenannte besondere Vertrauensverhältnis. Ein Pflegedienst muss dem Kunden bei seiner Kündigung also die Möglichkeit geben, erst einen neuen Dienst zu beauftragen.
Bei dieser Regel gibt es aber ein Problem: Wenn sich der Pflegedienst daran hält, wird die Kündigung nicht unwirksam. Stattdessen haben Kunden nur Anspruch auf Schadenersatz - etwa für zusätzliche Kosten für eine spontane stationäre Pflege. Umgekehrt müssen Kunden dagegen keine Klage auf Schadenersatz fürchten: Pflegebedürftige können die Verträge sofort kündigen, ohne an eine Frist gebunden zu sein. (dpa)

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