Bund will Corona-Beschränkungen für Familien lockern
Schulkinder dürfen nicht in Schule, Kleinkinder nicht in die Kita. Und Angehörige im Pflegeheim zu besuchen, war bislang ebenfalls untersagt. Durch die Corona-Krise steht der Alltag vieler Familien Kopf. Doch nun sollen Lockerungen kommen.
Angesichts der positiven Entwicklung der Infektionszahlen will der Bund in der Corona-Krise mehr Schüler in die Schulen zurückholen. Auch bei der Betreuung von Kita-Kindern und dem Umgang mit Angehörigen in Pflegeeinrichtungen düfte es bald Erleichterungen geben. Ein Überblick:
- Schulen: Allen Schülern soll schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung sollten "möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten".
Abschlussklassen, ältere Grundschüler und Klassen, die nächstes Jahr Prüfungen ablegen, sind bereits vielerorts wieder an den Schulen. Konsens der Bildungsminister der Länder ist außerdem, dass bis zu den Sommerferien etwa über Schichtmodelle alle anderen Schüler wenigstens zeitweise wieder in die Schulen zurückkehren können, dass es aber ein Normalbetrieb erstmal nicht geben wird.
- Kinderbetreuung: Um die schwierige Situation von Familien mit Kindern zu erleichtern, kann vom 11. Mai an eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden. Dazu gehören vordringlich unter anderem Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, Kinder die in beengten Wohnverhältnissen leben - etwa wenn ein eigenes Kinderzimmer fehlt - sowie Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen. Die Einzelheiten sollen die Länder regeln. Diese weiten die Notbetreuung bereits schrittweise aus und haben auch schon weitere Pläne angekündigt.
- Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen: In alle bisher schon von den Ländern erlassenen Verfügungen soll eine Regelung aufgenommen werden, "die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives Sars-Cov-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt". (dpa)
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