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Die Welt wird digital – der Nachlass auch

Dieter Pribil, Betriebsleiter beim Bestattungsdienst Friede.
3 Bilder
Dieter Pribil, Betriebsleiter beim Bestattungsdienst Friede.
Foto: Roxana Hartl
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Eine moderne und qualifizierte Begleitung bietet der Bestattungsdienst Friede. Dazu gehört auch das Verwalten von Online-Geschäften eines Verstorbenen.

Wer macht sich schon gerne Gedanken über den eigenen Tod und das, was dann geschehen soll? Diejenigen, die bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge abschließen, tun dies, damit ihre Wünsche bezüglich der eigenen Bestattung realisiert werden und ihre Angehörigen vom organisatorischen und finanziellen Druck einer Bestattung entlastet werden. Der Bestattungsdienst Friede bietet seit vielen Jahrzehnten qualifizierte Begleitung, fachliche Kompetenz, Transparenz sowie Menschlichkeit und Respekt bei allen Fragen zum Thema Vorsorge.

Ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge ist die Regelung des Nachlasses. Doch die Wenigsten denken bisher auch daran, den digitalen zu regeln. Für viele Erben beginnt nach dem Tod des geliebten Angehörigen noch die mühevolle Suche nach elektronischen Konten, Zugangsdaten und Verträgen. Denn auch diese Verträge sind Teil des Erbes und man sollte sich daher möglichst umgehend darum kümmern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem aktuellen Urteil vom 12. Juli 2018 klargestellt, dass der digitale Nachlass wie das Erbe von Gegenständen zu behandeln ist. So ist zum Beispiel auch ein Facebook-Account mit allen Details den Erben zugänglich zu machen. Das Fernmeldegeheimnis und das Datenschutzrecht dürfen somit nicht mehr dem Anspruch der Erben entgegenstehen. Dies stärkt zwar einerseits die Rechte der Erben gegenüber Online- und E-Mail-Diensten, nimmt sie aber auch stärker in die Pflicht.

Nicht alles Digitale ist ein Erbe

Es ist gut zu wissen, was das digitale Erbe alles umfasst. So sind beispielsweise online geschlossene Verträge mit E-Book-Verlagen, Musik- und Filmportalen meist nur Nutzungsrechte, die der Erblasser erworben hat und eine Übertragung auf andere oftmals ausdrücklich ausgeschlossen.

Um den Angehörigen den Umgang mit dem digitalen Erbe zu erleichtern, sollte auch hier bereits zu Lebzeiten sehr genau festgelegt werden, wer die persönliche digitale Welt einmal verwalten und was mit den Daten und Online-Mitgliedschaften geschehen soll. Es ist sinnvoll, einen digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen und eine Liste mit allen elektronischen Konten inklusive URL-Adressen, Zugangscodes und Passwörtern anzulegen.

Es sollte ebenso verfügt werden, was mit elektronischen Geräten wie Computern, Tablets und Smartphones und den sich darauf befindlichen Daten geschehen soll und wie der Zugang zu diesen möglich ist, wenn der Verstorbene die Geräte zum Beispiel über den Fingerabdruck gesichert hat.

Ein klarer Weg im Online-Dschungel

Wer bei seinem digitalen Nachlass für größtmögliche Klarheit sorgen will, sollte dies mit allen anderen Nachlassdingen im Testament regeln. Viele Fachanwälte für Erbrecht bieten hierzu mittlerweile fachliche Unterstützung an.

Der Bestattungsdienst Friede hat sich dem Thema ebenfalls angenommen und bietet den Angehörigen in Zusammenarbeit mit der Firma Columba das Online-Schutzpaket. Columba ermöglicht die datenschutzkonforme Erfassung und den Abgleich von Verstorbenen-, Hinterbliebenen- und Vertragspartnerdaten auf digitaler Ebene. Somit können Benutzerkonten und Verträge ermittelt, unnötige laufende Kosten verhindert und Guthaben gesichert werden. Informationsmaterial zum Online-Schutzpaket erhält man in allen Filialen von Bestattungsdienst Friede. „Wir helfen Ihnen gerne weiter und sind für Sie da“, versichert der Betriebsleiter Dieter Pribil. pm

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