
Gerichtsurteil
Elternteil darf alleine über die Schule entscheiden

Teilen sich Eltern das Sorgerecht, entscheiden sie gemeinsam über wichtige Belange des Kindes. Das gilt in guten Zeiten. In schlechten Zeiten kann es sein, dass nur ein Elternteil den Hut auf hat.
Streiten sich getrennt lebende Eltern über die geeignete Schule für ihr Kind, kann das Gericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Das gilt auch dann, wenn beide das gemeinsame Sorgerecht haben.
Ausschlaggebend ist dabei das Kindeswohl. Das hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden (Az: 71 F 79/20 eA), wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem konkreten Fall konnten sich die Eltern nicht auf die Schule einigen, als ihre Tochter in die erste Klasse kam. Während der Vater eine Regelgrundschule befürwortete, plädierte die Mutter für die Waldorfschule.
Das Amtsgericht entschied, der Mutter in dieser Frage die Entscheidung zu überlassen. Für sie sprachen aus Sicht des Gerichts im Wesentlichen zwei Gesichtspunkte. Zum einen hatte das Kind seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt bei der Mutter, zum anderen war sie es, die sich intensiv - tiefergehend als der Vater - mit den Schultypen beschäftigt und mit ihrer Tochter Grund- und Waldorfschule selbst besucht hatte.
Die Möglichkeit, sich an das Gericht zu wenden, besteht dann, wenn die Regelung der Angelegenheit für das Kind von erheblicher Bedeutung ist - wie eben die Wahl der Schule. Die Richter können festlegen, welcher Elternteil entscheiden soll. In der Sache selbst dürfen sie nicht entscheiden.
© dpa-infocom, dpa:200826-99-312760/2 (dpa)

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