Jeder zweite Hochstuhl fällt durch
Kinderhochstühle gehören zur Grundausstattung im Familienhaushalt. Es gibt aber große Unterschiede bei den Modellen: Die Mehrzahl fällt im Test durch.
Viele Kinderhochstühle fallen im Test durch. So erhielten 11 von 20 Modellen in einer Stichprobe der Stiftung Warentest die Note "mangelhaft". Nur drei waren "gut", fünf "befriedigend", einer erhielt ein "Ausreichend", heißt es in der Zeitschrift "test" (Ausgabe 6/2018).
Schon ein früherer Test von 2007 fiel ähnlich negativ aus - oft wurden die Hersteller wegen der gleichen Mängel kritisiert wie im aktuellen Test. "Ein sehr enttäuschendes Ergebnis", sagte Werner Hinzpeter, Vize-Chefredakteur der "test", bei der Vorstellung der Ergebnisse.
Für die guten Produkte müssen Eltern tief in die Tasche greifen - mit einer Ausnahme. Der "Nomi"-Stuhl von Evomove sowie der Treppenstuhl "Tripp Trapp" von Stokke sind für jeweils 350 Euro zu haben. Wer die Stühle ab Geburt nutzen will, zahlt für die Babyschale sogar noch einmal rund 100 Euro mehr. Einzige günstige Alternative ist der "Timba"-Stuhl von Safety 1st für 85 Euro.
Einige Stühle erhielten schlechte Noten wegen Sicherheitsmängeln: In einem Modell können Kinder den Testern zufolge die Beine durch eine Öffnung stecken und durchrutschen. Bleibt der Kopf dabei im Stuhl hängen, könne das lebensgefährlich werden. In einem anderen Modell könnten Kinder leicht herausklettern. Nicht alle Modelle haben einen Sitzgurt.
Ebenfalls kritisch sahen die Warentester die enthaltenen Schadstoffe in einigen Polstern oder Tischen der Hochstühle. Unter anderem fanden sie Formaldehyd, das Haut und Schleimhäute reizen kann. Ebenso wurde Napthalin gefunden, das vermutlich Krebs auslösen kann. In einem weiteren Sitzpolster wurden hohe Mengen TDCPP festgestellt - ein Flammschutzmittel, das vermutlich ebenfalls Krebs erzeugen kann.
Eltern sollten die Sitzpolster der entsprechend belasteten Modelle deshalb am besten entfernen. Ansonsten können sie sich an den Händler wenden: Innerhalb der Gewährleistungsfrist (zwei Jahre ab Lieferung) können Verbraucher ihn auffordern, den Mangel zu beheben und etwa den Stuhl aus- oder umzutauschen. "Aus Rückmeldungen wissen wir, dass Händler da auch kulant sind", sagte Axel Neisser, wissenschaftlicher Leiter für die Themen Haus und Freizeit bei der Stiftung Warentest. Kann der Hersteller den Mangel nicht beheben, dürfen Kunden das Geld zurückverlangen. (tmn
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