
Urlaub als Pflegende: Finanzielle Unterstützung beantragen

Pflegende Angehörige brauchen von Zeit zu Zeit etwas Abstand von der Pflegesituation und sollten sich einen Urlaub gönnen. Es gilt, sich rechtzeitig über Möglichkeiten einer Ersatzpflegekraft zu informieren.
Wer einen Angehörigen pflegt, investiert viel Energie und Fürsorge. Ein Urlaub ist da eine willkommene Gelegenheit zum Kraft tanken. Den Pflegebedürftigen möchte man während seiner Abwesenheit aber auch gut versorgt wissen.
Bei der Pflegekasse lässt sich dafür finanzielle Unterstützung beantragen. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung (UPD) hin.
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse für einen bestimmten Maximalzeitraum und bis zu einem gewissen Maximalbetrag Kosten für eine Kurzzeitpflege im Pflegeheim oder für eine Ersatzpflegekraft, die sich im häuslichen Umfeld um den Angehörigen kümmert.
Für die Kurzzeitpflege gilt: Sie lässt sich beantragen, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht. Für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr kann man sie in Anspruch nehmen, die Pflegekasse übernimmt bis zu 1612 Euro pro Jahr. Und wer die Mittel aus der Verhinderungspflege nicht ausschöpft, kann diesen Betrag auf maximal 3224 Euro verdoppeln.
Bei einer Verhinderungspflege kümmert sich eine Ersatzpflegekraft um den Angehörigen. Voraussetzung neben dem Pflegegrad 2 ist, dass diese Person mindestens seit einem halben Jahr in ihrem häuslichen Umfeld gepflegt wurde. Diese Form der Pflege wird für sechs Wochen pro Jahr von der Pflegekasse bewilligt - oder stundenweise. Dafür werden bis zu 1612 Euro pro Jahr erstattet. Und wer das Kurzzeitpflege-Budget nicht ausschöpft, kann die Summe auf bis zu 2418 Euro aufstocken.
Gut zu wissen: Bei der Kurzzeitpflege sollten sich Pflegende mit ausreichend Vorlauf um eine Einrichtung kümmern, rät die UPD. Sie muss zudem im Voraus beantragt werden. Bei der Verhinderungspflege geht das auch nachträglich. (dpa)

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