
Risiko "Angstbiss": Hunde-Haftpflicht lohnt sich

Berlin/Dortmund (dpa/tmn) - In der Hauptstadt geht es seit kurzem nicht mehr ohne: Berliner Hundehalter brauchen für ihre Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung. Auch in anderen Bundesländern gibt es solche Vorschriften.
Auch wenn sie wie in Nordrhein-Westfalen nicht für alle Hunde gelten. Hat hier mal wieder auf typisch Deutsch der Amtsschimmel gewiehert? "Auf keinen Fall" sagen Leute, die es wissen müssen: Auch dort, wo es nicht vorgeschrieben ist, sollten sich Hundehalter um die Police kümmern - im eigenen Interesse.
In Nordrhein-Westfalen müssen etwa Besitzer von Hunden, die als gefährlich eingestuft sind, eine Haftpflicht haben. "Das sind Tiere, die schon einmal aufgefallen sind", erläutert Udo Kopernik vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Dortmund. Hinzu kommen Tiere von einer Rasseliste mit den "üblichen Verdächtigen" wie Bullterrier sowie "große" Hunde: alle mit mehr als 20 Kilo oder einer Schulter- beziehungsweise Widerristhöhe über 40 Zentimeter. "Wenn es nach uns ginge, gäbe es aber auch hier eine Pflicht für alle."
Das sieht Evelyn Ofensberger von der Rechtsabteilung des Deutschen Tierschutzbundes in Neubiberg bei München genauso: "Wir raten jedem Hundehalter, eine Haftpflicht abzuschließen." Denn kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, haftet der Besitzer mit seinem privaten Vermögen - und zwar unabhängig davon, wie er sich in der jeweiligen Situation verhalten hat.
Das ergibt sich aus Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches, erläutert Hajo Köster vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. "Die Frage der Haftung ist demnach unabhängig davon, ob das Herrchen etwas falsch gemacht hat oder nicht - das nennt man Gefährdungshaftung." Vor dem Gesetz stellt ein Haustier grundsätzlich eine Gefahr dar. "Und wer eine Gefahr zu hüten hat, muss auch dafür sorgen, dass es nicht zu einem Schaden kommt."
Der Besitzer ist also nicht nur in der Pflicht, wenn er nicht auf seinen Hund aufgepasst hat und dieser deswegen den Briefträger beißt. Er muss zum Beispiel auch dann haften, wenn er den Vierbeiner an der Leine hat, ein Passant über diese stolpert und sich ein Bein bricht - während der verschreckte Hund ihm womöglich noch einen kräftigen "Angstbiss" verpasst. Oder der Auspuff eines Autos knallt - der bis dahin kreuzbrave Hund reißt sich in Panik los und bringt einen Radler zu Fall, der daraufhin wochenlang in der Klinik liegt. "Mit einem Hund kann grundsätzlich immer etwas passieren", resümiert Kopernik.
Über die Privathaftpflicht des Halters sind die Vierbeiner nach Worten des Experten nicht automatisch abgesichert, wie es bei Katzen und anderen Kleintieren der Fall ist. Aber die Police lässt sich um einen Schutz für den Hund erweitern. Die Experten raten allerdings, das nicht ohne Recherche zu tun. Denn die jährlichen Prämien für die Police fallen von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus. Daher ist eine Extra-Police bei einem anderem Versicherer möglicherweise viel billiger als ein Zusatz zur schon bestehenden Haftpflicht.
"Die Preise reichen von 50, 60 Euro bis zu 200 oder 250 Euro pro Jahr", sagt Udo Kopernik. Manche Versicherer verlangen höhere Beiträge für Vertreter jener Hunderassen, denen von Gesetzes wegen ein größeres Gefährdungspotenzial unterstellt wird. Andere scheren sozusagen alle Hunde über einen Kamm und versichern einen Rehpinscher für die gleiche Summe wie einen Rottweiler.
Angebote zu vergleichen, empfiehlt sich schon deshalb, weil die Leistungen viel weniger auseinanderliegen als die Prämien. "Solange ich als Halter keine grobe Fahrlässigkeit begehe, bin ich auf der sicheren Seite", erläutert Kopernik. Besitzer mehrerer Vierbeiner sollten nach Worten von Hajo Köster allerdings eines beachten: "Es muss für jeden Hund eine Police abgeschlossen werden." Verursacht Rex einen Schaden, hilft Waldis Haftpflicht nicht weiter.

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