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Scheidung: Wechselmodell nur bei Kooperation der Eltern

Koblenz/Berlin (dpa/tmn) - Ein Wechselmodell beim Umgang mit den Kindern nach einer Scheidung setzt die Kooperation der Eltern voraus. Denn ein solches Modell, bei dem die Kinder abwechselnd beim Vater und bei der Mutter wohnen, belaste diese ohnehin stark.

Ihnen fehle ein richtiges Zuhause. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor (Az.: 11 UF 251/09), auf das die Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hinweisen.

In dem Fall praktizierten die Eltern seit der Trennung ein Wechselmodell, wobei die Kinder etwas mehr Zeit bei der Mutter verbrachten. Sie war der Ansicht, dass sich das bisherige Modell nicht bewährt habe, da es die Kinder stark belaste. Sie würden bereits Auffälligkeiten zeigen. Die Mutter schlug ein neues Modell vor, der Vater wollte aber ein anderes. Das Amtsgericht Mainz legte wiederum andere Umgangsregeln fest, die erneut ein Wechselmodell darstellten. Dagegen wandte sich die Mutter.

Die Richter des OLG gaben ihr Recht und legten fest, dass die Kinder künftig schwerpunktmäßig bei der Mutter leben. Ein Wechselmodell diene grundsätzlich dann nicht dem Kindeswohl, wenn ein hohes Konfliktpotenzial zwischen den Eltern besteht. Ein Wechselmodell könne auch nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, so die Richter.

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