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  4. Übers Trinkwasser impfen: So schützen Hobbyhalter ihre Hühner

Übers Trinkwasser impfen
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So schützen Hobbyhalter ihre Hühner

Auch wer sich privat nur ein paar Hühner hält, muss die Tiere gegen die atypische Geflügelpest impfen.
Foto: Kirsten Neumann/dpa-tmn

Wer sich hobbymäßig Hühner hält, muss die Tiere regelmäßig impfen lassen - sonst droht ein Bußgeld. Die gute Nachricht: Künftig können Halter die Immunisierung selbst übernehmen.

Wer privat Hühner hält, muss die Tiere regelmäßig gegen die atypische Geflügelpest impfen. Neu ist nun, dass Hobbyhalter das bei ihren Tieren selbst übernehmen dürfen. Bisher durfte nur der Tierarzt impfen, erklärt die Organisation Aktion Tier.

Das habe es vor allem für Halter von wenigen Tieren kompliziert gemacht, erläutert Tina Hölscher, Tierärztin bei Aktion Tier. Entweder war ein Hausbesuch durch den Tierarzt fällig oder Halter mussten mit ihrer Hühnerschar in die Praxis kommen.

Impfstoff über das Trinkwasser geben

Von jetzt an darf der Geflügelbesitzer den Impfstoff über den Tierarzt beziehen und ihn seinen Tieren selbst beispielsweise über das Trinkwasser verabreichen. "Voraussetzung ist allerdings, dass der Tierarzt den Bestand kennt, regelmäßig besucht und darüber hinaus dem Tierhalter genau erklärt, wie der Impfstoff zu verwenden ist", sagt Hölscher. Die Eier ihrer Tiere dürfen Hühnerhalter nach erfolgter Impfung wie gewohnt essen.

Übers Trinkwasser dürfen Halter den Hühnern aber nur den Lebendimpfstoff gegen die atypische Geflügelpest verabreichen. Den Totimpfstoff, der jedem Huhn einzeln injiziert werden muss, gibt es weiterhin nur beim Tierarzt. Der Vorteil des Totimpfstoffs ist, dass der Impfschutz länger anhält.

Keine Impfung gilt als Ordnungswidrigkeit

Die Impfung gegen die Krankheit, die auch Newcastle Disease genannt wird, ist deshalb wichtig, da Geflügelhalter bei einem Ausbruch der Seuche regresspflichtig werden können. Sind sie der Impfpflicht nicht nachgekommen, und ihnen kann ein Mitverschulden am Ausbruch nachgewiesen werden, gilt dies als Ordnungswidrigkeit. Sie kann laut Aktion Tier mit einem Bußgeld im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich geahndet werden.

Die Newcastle Disease ist für den Menschen ungefährlich. Bei den Tieren verursacht die Viruserkrankung unter anderem plötzliche Todesfälle, hohes Fieber, Mattigkeit und Atemnot. Die Krankheit verbreitet sich über die Luft und von Tier zu Tier weiter.

© dpa-infocom, dpa:200618-99-472909/2 (dpa)

Informationen zur atypischen Geflügelpest

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