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Familie
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Streik in der Kita: Was Eltern jetzt wissen müssen

Foto: Franziska Kraufmann (dpa)

Von Freitag (8. Mai) an müssen sich Eltern auf unbefristete Streiks in kommunalen Kindertagesstätten einstellen. Ausnahmen wird es in Köln, Dortmund und Düsseldorf geben. Dort beginnt der Streik erst von Montag an. Was berufstätige Eltern beachten müssen, zeigt dieser Überblick:

Wann müssen Eltern ihrem Chef Bescheid geben?

Am besten so schnell wie möglich. Zeichnet sich ab, dass keine Oma, Nachbarin oder Freunde auf das Kind aufpassen können, sollten Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten anrufen und erklären, warum sie nicht kommen können. Darauf weist der Arbeitsrechtler Andreas von Medem aus Stuttgart hin. In diesem Fall dürfen sie bei der Arbeit fehlen.

Kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben?

Können Eltern wegen streikender Erzieher nicht am Arbeitsplatz erscheinen, müssen sie nicht mit einer Kündigung oder Abmahnung rechnen. Vor allem bei kleinen Kindern ist es nicht realistisch, dass diese für einen ganzen Tag alleine zu Hause bleiben können.

Was passiert mit dem Gehalt?

Eltern haben Anspruch auf Lohnfortzahlung für den Fehltag - vorausgesetzt, der Streik wird kurzfristig angekündigt. So steht es im Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er besagt, dass Arbeitnehmer diesen Anspruch behalten, wenn sie ohne eigenes Verschulden durch ein unvorhergesehenes Ereignis verhindert sind.

Kurzfristig wäre ein Streik beispielsweise, wenn an einem Freitag ein Streik für Dienstag angekündigt wird. Ziehen sich die Streiks aber über einen längeren Zeitraum hin, greift die Begründung "kurzfristig" laut von Medem nicht mehr. Verdi hatte außerdem angekündigt, Eltern frühzeitig über die Schließung zu informieren. (dpa)

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