
Mehr Verantwortung
Strengere Tierschutz-Anforderungen für Zoohandlungen geplant

Vor allem Kinder wünschen sich häufig ein Haustier - aber bekommen Meerschweinchen und Co. dann wirklich ein angenehmes Zuhause? Um unbedachte Aktionen zu vermeiden, rückt auch der Handel in den Blick.
Hamster, Zierfische oder exotische Reptilien: Um den Tierschutz beim Kauf von Heimtieren abzusichern, sollen strengere Anforderungen für Zoohandlungen kommen. "Tiere gehören in die richtigen Hände. Die Verkäufer im Handel tragen dabei eine besondere Verantwortung", sagte Bundesagrarministerin Julia Klöckner ( CDU).
Eine neue Verordnung soll deswegen Sachkunde und regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter und nicht nur für Ladeninhaber festschreiben. Klöckner mahnte außerdem: "Ein Tier eignet sich nicht als spontane Geschenkidee zu Weihnachten."
Bisher müsse die "verantwortliche Person" in Zooläden, also etwa der Geschäftsführer, bei den zuständigen Behörden ausreichende Sachkunde nachweisen, erläuterte das Ministerium. Künftig soll dies für alle Mitarbeiter auf Verlangen belegt werden müssen, die im gewerblichen Handel mit Wirbeltieren tätig sind. Das gesamte Personal soll sich regelmäßig fortbilden müssen. Pflicht werden soll ein Bestandsbuch, mit dem Behörden sehen können, wie viele und welche Tiere es im Laden gibt und welche Sachkunde dafür beim Personal vorhanden sein muss.
Klöckner sagte, Verkäufer seien oft die ersten Ansprechpartner und müssten fachkundig beraten können. "Beraten kann auch mal heißen, abzuraten von einem Kauf." Laut einer Studie im Ministeriums-Auftrag gibt es in Tierheimen ein breites Spektrum aufgenommener, teils exotischer Tiere. Die Gründe fürs Abgeben wiesen demnach darauf hin, "dass die Halter sich vor dem Tierkauf häufig nicht genügend informiert haben oder falsch, beziehungsweise nicht beraten wurden".
Die Verordnung soll außerdem regeln, dass die verantwortliche Person eines Zoofachgeschäfts Sachkunde in Haltung, Pflege und Fütterung, zu häufigen Krankheiten und normalem Verhalten der Tiere belegen muss. Inhaber, Geschäftsführer oder Filialleiter müssen eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde bekommen, die auf acht Jahre befristet erteilt wird - dann soll sie erneuert werden müssen.
Klöckner sagte: "Es ist etwas anderes, ein Lebewesen zu verkaufen, als eine Hose oder ein Buch. Ein Buch, das mir nicht gefällt, kann ich weglegen. Aber ein Tier, mit dem ich nicht umgehen kann, leidet." Das gelte besonders bei exotischen Tieren mit extra Anforderungen an die Haltung. Die geplante Verordnung soll voraussichtlich im Sommer 2021 in Kraft treten, der Bundesrat muss zustimmen.
Mit Blick auf die kommenden Feiertage appellierte Klöckner: "Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum." Eine Anschaffung müsse wohlüberlegt und geplant sein. Häufig werde bei aller Vorfreude nicht bedacht, dass ein Tier Zeit, Mühe und Geld kostet. Deswegen landeten dann viele Tiere im Tierheim oder würden ausgesetzt. Um zu prüfen, ob ein Tier zu den Lebensumständen passt, bietet das Ministerium auch auf dem Portal www.haustier-berater.de Informationen an.
© dpa-infocom, dpa:201202-99-548094/2 (dpa)

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