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Totenschein: Notärzte stellen ihn häufig nicht aus

Foto: DPA

Berlin (dpa/tmn) - Stirbt ein Mensch zu Hause, müssen Angehörige einen Arzt benachrichtigen, damit er den Totenschein ausstellt. In der Regel übernimmt der Hausarzt diese Aufgabe. Ist er nicht erreichbar, sollte der Ärztliche Notdienst gerufen werden.

Der dürfe aber nicht mit dem Notarzt verwechselt werden, erläutert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Denn Notärzte weigerten sich häufig, einen Totenschein auszustellen, da sie die Todesursache nicht zweifelsfrei angeben können.

Auch manche Bereitschaftsärzte ließen die Todesursache offen, wodurch der Todesfall Sache der Polizei werde. Für die Angehörigen sei das eine zusätzliche Belastung, warnt der vzbv in dem neuen Ratgeber "Was tun, wenn jemand stirbt?". Bei einer Selbsttötung oder einer ungeklärten Unfallursache müsse allerdings immer die Kriminalpolizei eingeschaltet werden. Der Arzt sei auch dann dazu verpflichtet, wenn er unerklärliche Verletzungen entdeckt.

Totenscheine werden laut vzbv nicht über die Krankenkasse abgerechnet. Die Angehörigen müssten für sie aufkommen. In der Regel fielen zwischen 50 und 100 Euro an.

Informationen: Den Ratgeber "Was tun, wenn jemand stirbt?" gibt es für 12,40 Euro beim Verbraucherzentrale Bundesverband, Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin, Telefon: 030/25 80 00.

Die Broschüre online bestellen: dpaq.de/bestattung

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