Wer darf nach der Abschiedszeremonie mit zum Leichenschmaus?
Nach einer Beerdigung gibt es Suppe und Schnittchen, so die Tradition. Aber muss wirklich jeder Teilnehmer einer Beerdigungszeremonie mit zum "Leichenschmaus" eingeladen werden?
Wer trauert, wünscht sich oft Anteilnahme - aber manchmal kann sie auch zu viel werden. Etwa, wenn es darum geht, wer alles im Anschluss an Trauerfeier und Beisetzung mit zum Trauermahl kommt - und wer nicht beim Leichenschmaus dabei ist.
Wenn sich Familienmitglieder nach der Abschiedszeremonie gern noch im kleinsten Kreis in ein Restaurant zurückziehen möchten, kann es schwerfallen, sich von wohlmeinenden entfernten Verwandten oder Bekannten abzugrenzen. Da kann es sinnvoll sein, einen Helfer zu organisieren, empfiehlt Elisabeth Bonneau, Kommunikationsexpertin aus Freiburg.
Einen Vermittler berufen
"Jemand, der sich dann tatsächlich schützend zwischen die Trauergäste und die Familie stellt und sagt, bitte respektiert ihre Wünsche", sagt Bonneau. Das könne jemand aus der mittelnahen Familie sein, aber auch jemand vom Beerdigungsinstitut. "Wichtig ist, dass man das nicht selber tun muss, also dass die Trauernden sich wirklich auf sich konzentrieren können. Man weiß ja als Trauernder vorher überhaupt nicht, welche eigenen Gefühle da auf einen zukommen."
Trauerhäuser böten beim Verschicken der Einladungen an, den ins Restaurant geladenen Gästen zusätzlich ein Zettelchen in den Umschlag zu legen. Wenn jemand die Konvention der Zettelchen nicht kennt oder ignoriert, könne der Helfer vermittelnd eingreifen. "Jemand vom Bestattungsinstitut ist dann immer neutraler, die können dann auch ganz gelassen sagen: Es wird von der Familie nicht gewünscht. Das ist leichter, als wenn es die Tochter sagen muss", erläutert Elisabeth Bonneau.
Als Trauernde nicht rechtfertigen
Und wenn es keinen dezenten Helfer gibt? Dann gilt aus Sicht der Expertin für Umgangsformen eine ganz schlichte Formel: Ein knappes "Bitte nicht" reicht. "Sie müssen als Trauernde nicht um Entschuldigung bitten oder ein schlechtes Gewissen haben", rät Bonneau. "Das ist Ihre Trauer, die kann Ihnen sowieso niemand nehmen, und es soll Sie auch niemand darin stören." (dpa)
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