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Trauern in Zeiten von Covid-19
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Funktionieren unter Schock

Trauern in Zeiten von Covid-19: die Maskenpflicht gilt auch auf dem Friedhof bei Beerdigungen.
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Trauern in Zeiten von Covid-19: die Maskenpflicht gilt auch auf dem Friedhof bei Beerdigungen.
Foto: Zhenya Jaresik/stock.adobe.com

Ein Todesfall ist immer ein Ausnahmezustand – Informationen und Regeln zu Bestattungen während der Corona-Krise in Bayern

Man verliert einen geliebten Menschen und ist sowieso schon total am Boden zerstört – und dann kommt auch noch die Corona–Krise dazu. Seit dem Ausbruch des hochinfektiösen Corona-Virus ist auch an eine völlig normale Bestattung nicht zu denken. Doch es gibt klare Vorgaben von der Landesregierung und zum Glück wissen die Experten ihres Fachgebiets auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten, wie eine würdige Beisetzung im Kreis der Familie umsetzbar ist, ohne die Gesundheit aller zu gefährden.

Ob er plötzlich eintritt oder zu erwarten war: Ein Todesfall versetzt die Hinterbliebenen immer in einen Ausnahmezustand. Der Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen überwiegt alles und lässt oftmals keinen Platz für klare Gedanken, rationale Überlegungen oder zielgerichtete Handlungen. Die Angehörigen brauchen in dieser Zeit Beistand und Hilfe.

Die nötige Unterstützung bieten qualifizierte Bestattungsunternehmen. Sie sind üblicherweise der erste Ansprechpartner nach einem Sterbefall. Ihre Aufgabe ist es, den Hinterbliebenen in der schweren Zeit eine Stütze zu sein. Denninnerhalb kurzer Zeit muss die Bestattung organisiert und zahlreiche Formalitäten erledigt werden. Die meisten Hinterbliebenen fühlen sich in dieser Situation schnell überfordert. Dank ihrer besonderen Berufserfahrung können Bestatter die notwendigen Maßnahmen sachgerecht und kompetent erledigen. Dazu gehört die Erledigung von Formalitäten, Überführung, hygienische Versorgung und – in Zeiten von Covid-19 – müssen sich Bestatter sogar noch um einiges mehr kümmern.

Sachgerecht und kompetent

Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind zur Zeit beispielsweise nur zulässig, wenn die Türen geöffnet sind und sichergestellt ist, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt. Außerdem muss beachtet werden, dass alle Trauernden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Etwaige Trauerreden, die mit einem Mikrofone vorgenommen werden, sind lediglich von einer Person zugelassen, diese darf als einziges das Mikrofon benutzen. Danach muss es desinfiziert werden.

Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sowie am aufgebahrten Sarg sind auch momentan zulässig, allerdings muss vor der Nutzung der berührten Gegenstände eine weitere Person eine Wischdesinfektion durchführen. Soweit die Möglichkeit besteht, ist zudem ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen.

Die Bestatter haben also schon gut mit der Organisation zu tun und sind dabei trotzdem kompetenter Ansprechpartner für Dinge wie die Traueranzeige, Trauerkarten und eventuellem Trauerredner.

Schöne Blumengestecke können zusammen mit den Fachfrauen und -männern in den vielen Floristikgeschäften und Gärtnereien im Landkreis ausgesucht werden.

Für die perfekte Erinnerung in Form eines Sterbebildes in vielen Designs und mit eigenen Motiven, finden sich lokale Druckereien die hier ein Auge für das Wesentliche haben und mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Auch die Grabstätte ist für Hinterbliebene ein wichtiges Thema, das geplant werden muss. Sie ist ein Ort der Zuflucht und vermittelt nicht nur in der Trauerphase, sondern auch danach das Gefühl von Nähe zu geliebten Menschen. Die im Landkreis ansässigen Steinmetze fertigen passende Wunsch-Grabsteine, Grabplatten oder Einfassungen an. Egal ob aus Natur-, Kunst- oder Betonwerkstein – die zuverlässigen Steinmetze im Landkreis Dillingen schaffen nach den persönlichen Wünschen der Hinterbliebenen einzigartige Grabsteine, die ein Leben lang an die Verstorbenen erinnern sollen.

pilz/Angelika Röpcke

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