
Neue Unterhaltssätze
Trennungskinder haben Anspruch auf mehr Geld

Getrennt lebende Mütter und Väter müssen ab jetzt etwas tiefer in die Tasche greifen. Denn die Unterhaltssätze für Trennungskinder sind zum Jahreswechsel gestiegen.
Trennungskinder bekommen nun mehr Geld. Seit dem 1. Januar 2021 müssen getrennt lebende Väter und Mütter ihren Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 24 Euro mehr pro Monat zahlen, berichtet die Verbraucherzentrale NRW. Der Mindestunterhalt beträgt dann 393 Euro (2020: 369 Euro).
Bei den Sieben- bis Zwölfjährigen sind es 27 Euro mehr als bisher (451 Euro statt 424 Euro). Für die Altersgruppe ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit wird der monatliche Mindestunterhalt auf 528 Euro (2020: 497 Euro) festgelegt, macht ein Plus von 31 Euro. Die Sätze beziehen sich jeweils auf die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1900 Euro netto.
Das Kindergeld wird angerechnet
Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Unterhaltssatz ebenfalls: Berechnungsgrundlage sind 125 Prozent der Bedarfssätze der Altersstufe der Sieben- bis Zwölfjährigen. Der Satz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, bleibt gegenüber 2020 mit 860 Euro unverändert.
Auf den Bedarf des Kindes ist das Kindergeld anzurechnen: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei Volljährigen komplett (2021 beträgt das Kindergeld für ein erstes und zweites Kind 219 Euro, für ein drittes Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro).
© dpa-infocom, dpa:210104-99-893376/2 (dpa)

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