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Vier Hufe zum Teilen
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Vier Hufe zum Teilen: Wie es mit Reitbeteiligung klappt

Foto: FN-Archiv/Kaup (dpa)

Ein Pferd muss täglich bewegt werden. Wer das nicht schafft, kann sich eine Reitbeteiligung suchen. Damit es keine Konflikte gibt, sind dabei schriftliche Vereinbarungen und Absprachen wichtig.

Berlin (dpa/tmn) - Pferde zu halten kostet nicht nur viel Geld, sondern auch Zeit. Mangelt es Pferdebesitzer an einem von beiden, kann er sich nach einer Reitbeteiligung umsehen. Dabei vermietet er sein Pferd für ein paar Tage im Monat an jemanden, der sich an der Pflege und Verantwortung beteiligt.

Auch Reitschüler möchten häufig eine Reitbeteiligung eingehen, um dasselbe Pferd reiten und pflegen zu können. Laut Ann Kari Sieme von der Organisation Aktion Tier suchen Eltern häufig nach Reitbeteiligungen, deren Kinder erst vor kurzem mit dem Reiten angefangen haben. So können sie schauen, ob das Kind tatsächlich Interesse an einem Pferd hat und ob es mit der Versorgung des Tieres klarkommt. Eine Reitbeteiligung findet man über Mundpropaganda, Anzeigen in Zeitungen, im Internet und bei Reiterhöfen. Letzteres empfiehlt Thomas Ungruhe von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

Wer sich ein Pferd teilen möchte, kann sich an den Reitlehrer wenden. Er hat den Vorteil, dass er sowohl alle Leute auf dem Hof, als auch alle Pferde gut kennt. Somit kann er einschätzen, welches Pferd zu welchem Reiter passt.

Reiterin Leonie Rottmann aus Hagen ist vor allem wichtig, dass sie sich mit ihrer Reitbeteiligung gut versteht. Sie besitzt sechs Pferde, um die sich jeweils mindestens eine Person mit kümmert. "Es ist wichtig, dass sich die Reitbeteiligung an die Abmachungen hält", sagt Rottmann. Das passiere aus Unwissenheit aber leider nicht immer.

"Zum Beispiel werden Pferde mit Gamaschen geritten", erklärt Rottmann. Diese dürfen die Pferde allerdings nicht über Nacht tragen, was viele vergessen und sie den Pferden nicht abnehmen. Manchmal kontrolliert Rottmann dann nach. Auf Dauer ist ihr allerdings Selbstständigkeit wichtig, sonst hat die Reitbeteiligung wenig Sinn.

Auch Ungruhe findet, dass Pferdebesitzer und Reitbeteiligung zusammenpassen müssen. "Eine Reitbeteiligung wird vertraglich vereinbart", sagt er. Dabei wird individuell besprochen, wie oft die Reitbeteiligung sich um das Pferd kümmert, es reitet und was es ihm beibringt. Laut Sieme gibt es Pferdehalter, die genaue Vorstellungen haben, was die Reitbeteiligung darf und was nicht. "Andere Halter geben nur grobe Rahmenbedingungen und lassen die Reitbeteiligung vieles selbst entscheiden."

Wer sich nicht ganz sicher ist, wie er eine Reitbeteiligung regeln soll, kann sich laut Ungruhe einen Beispielvertrag bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung besorgen. Man muss zum Beispiel unbedingt festlegen, was passiert, wenn das Pferd Schaden nimmt. Normalerweise hat jeder Pferdehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, sagt Sieme. "Die meisten Halterhaftpflichtversicherungen beinhalten das Gast- und Fremdreiterrisiko", erklärt sie. Dies gilt aber meist nicht für regelmäßige und bezahlte Reitbeteiligungen, und sollte deswegen separat abgesichert werden.

Als Reiter, der sich an dem Pferd beteiligt, sollte man den Halter nach einer Kopie der Versicherungsbedingungen fragen. "Habe ich beispielsweise vor, mit dem Pferd ohne Gebiss ins Gelände auszureiten, sollte ich vorher prüfen, ob die Versicherungsbedingungen dies zulassen", rät Sieme.

Um eigene Schäden abzudecken, sollten Reitbeteiligungen zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung mit eingeschlossenem Risiko "Pferd" abschließen. Dann ist man bei eigenen reiterlichen Fehlern abgesichert.

Sieme findet auch eine Art Tagebuch sinnvoll: Hier können sowohl Halter als auch die Reitbeteiligung eintragen, was sie mit dem Pferd gemacht haben und ob es irgendwelche Besonderheiten oder Probleme gab. Grundsätzlich funktionieren Reitbeteiligungen natürlich dann am besten, wenn Halter und Helfer ähnlich ticken.

Die Preise von Reitbeteiligungen variieren stark. Rottmann nimmt beispielsweise monatlich für einmal die Woche Reiten 50 Euro. Dabei sind Reitstunden und die Nutzung der Anlage aber nicht enthalten. (dpa)

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