Was nach dem Tod zu regeln ist
Nach dem Tod eines Menschen haben Familie und Freunde nicht nur mit ihrer Trauer zu kämpfen: Die Hinterbliebenen müssen einiges regeln.
Anzeigepflicht
Die ersten Aufgaben sind das Verständigen der Angehörigen und Freunde und eines Arztes beim Tod zu Hause. Dieser muss den Tod feststellen und den Totenschein ausfüllen. Frühestens am nächsten Tag muss der Verstorbene dann zum Friedhof oder in eine Kühlzelle überführt worden sein.
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag muss das Standesamt informiert werden, in dessen Bezirk der Mensch gestorben ist. Die Angaben über den Todesfall werden vom Standesbeamten in das Sterberegister eingetragen.
Versicherungen
Sie dürfen ebenfalls nicht vergessen werden: Der jeweilige Versicherer des Verstorbenen sollte über den Todesfall informiert werden. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Wer weiterhin den Wagen des Verstorbenen nutzen möchte, muss den Wagen bei der Zulassungsstelle ummelden und somit den Kfz-Versicherer informieren. Ansonsten muss das Auto des Toten stillgelegt werden.
Bestattungspflicht
Über die Bestattungspflicht ist geregelt, wer für die Fürsorge des Menschen vom Tod bis zur Bestattung verantwortlich ist. Das schließt ein, die Bestattungsfeier zu organisieren, den Grabstein auszuwählen sowie das Grab zu gestalten und zu pflegen. Die Totenfürsorge haben in der Regel der Ehegatte, volljährige Kinder oder die Eltern. Manchmal legen Menschen auch vor ihrem Tod fest, wer für sie die Totenfürsorge tragen soll. Dieser Wille ist für die Hinterbliebenen bindend. Wichtig: In Deutschland müssen Verstorbene oder deren Asche bestattet werden. Die Kosten einer Bestattung muss jedoch der Erbe tragen - der nicht immer mit dem Bestattungspflichtigen identisch sein muss.
Bestattungsfrist
Bestattungsgesetze sind Ländersache. In Bayern müssen Verstorbene spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet sein. Sonntage, gesetzliche Feiertage und Samstage bleiben bei der Berechnung der Bestattungsfrist unberücksichtigt. Können die zur Bestattung oder Beförderung erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden, so ist die Bestattung oder Beförderung unverzüglich vorzunehmen, sobald die Unterlagen vorliegen. Hat der Tote zu Lebzeiten klar gesagt, wie er beigesetzt werden möchte, müssen sich seine Angehörigen daran halten.
Friedhofspflicht
Urnen dürfen in Deutschland nur auf Friedhöfen bestattet werden. Als Friedhöfe gelten hierzulande auch Bestattungswälder wie Friedwälder oder Ruheforste, in denen Baumbestattungen durchgeführt werden.
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