
Darf ich am Schreibtisch essen und trinken?

Viele Beschäftigte trinken gerne Kaffee während sie arbeiten, manche frühstücken morgens erstmal vor dem Computer. Doch kann der Arbeitgeber das verbieten?
Ein belegtes Brötchen zum Frühstück, während man die E-Mails checkt. Eine Tasse Kaffee vor dem Meeting - und ein Stück Kuchen, um das Nachmittagstief vor dem Bildschirm zu überwinden. Viele Beschäftigte essen und trinken am Arbeitsplatz. Doch darf man das eigentlich?
Das kommt darauf an. "Es gibt kein generelles gesetzliches Verbot, am Arbeitsplatz Speisen und Getränke zu sich zu nehmen", so Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. In bestimmten Bereichen könne der Arbeitgeber das Essen oder Trinken am Arbeitsplatz aber verbieten, "zum Beispiel wegen Hygienevorschriften oder Sicherheitsbestimmungen".
Untersagen könne der Arbeitgeber das Essen am Arbeitsplatz immer dann, wenn er ein "nachvollziehbares Interesse" daran hat, so Bredereck. Das sei zum Beispiel regelmäßig gegeben, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständigen Kundenkontakt haben. Auch zur Art der Nahrungs- oder Getränkeaufnahme kann der Arbeitgeber dann Vorgaben machen, so Bredereck. "Er kann dem Mitarbeiter im Kundenverkehr beispielsweise verbieten, direkt aus der Flasche zu trinken."
Die Möglichkeit, während der Arbeitszeit etwas zu trinken, müssen Arbeitgeber aber schon aus Gründen des Gesundheitsschutzes einräumen.
Essen nur im Pausenraum
Und auch mit leerem Magen muss niemand den ganzen Tag arbeiten. "Während der Pausen muss dem Arbeitnehmer eine Nahrungsaufnahme zu zumutbaren Bedingungen ermöglicht werden", erklärt Alexander Bredereck. Ein Recht, das am Schreibtisch zu tun, hat man aber nicht unbedingt. Gibt es einen Pausenraum im Unternehmen, kann der Arbeitgeber verlangen, dass Beschäftigte dort essen.
Übrigens: "Alkohol darf der Arbeitgeber am Arbeitsplatz komplett verbieten", sagt Alexander Bredereck. Auch wenn es solch ein generelles Verbot im Unternehmen nicht gibt, empfiehlt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Beschäftigten, sich bei alkoholischen Getränken zurückzuhalten. "Wenn der Arbeitgeber mit der Sektflasche auf das neue Jahr anstoßen will, kann man ein Glas mittrinken." Als Arbeitnehmer sollte man die Runde aber nur in Abstimmung mit dem Vorgesetzten schmeißen.
(dpa)

Skywalk allgäu – Aussicht pur, rein in die Natur

Der Allgäu Skyline Park hat wieder geöffnet
Der Allgäu Skyline Park – Bayerns größter Freizeitpark – startet in die neue Saison. Neu sind 2023 die Fahrgeschäfte der "Flotte-Otto" und der "Looping Alois".

Der Europa-Park öffnet für die Saison 2023
Seit Samstag, 25. März 2023, hat der Europa-Park wieder geöffnet. Zu entdecken gibt es über 100 Attraktionen und Shows in 15 europäischen Themenbereichen.

Das Programm zum Augsburger Plärrer zu Ostern 2023
Der Plärrer in Augsburg lockt mit Kindernachmittag, Seniorennachmittag und Feuerwerk. Weitere Infos zu Öffnungszeiten und Bierzelten auf dem Augsburger Osterplärrer.

Mit Zuckerguss ins Wochenende
Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.
Kostenlos Newsletter abonnieren
Ausgezeichnet!
Die Marktmetzgerei Roman Hauser war beim Metzger Cup erfolgreich – wieder einmal.

Osterlämmchen backen: Tipps, Tricks und 3 Rezeptideen
Lämmchen backen gehört zu Ostern. Wir verraten Tipps für die Backform, wie Sie Lämmchen richtig lagern und Rezepte für Ihr Osterlamm mit Schokolade, Eierlikör & Co.

Leserhilfswerk Kartei der Not: Im Zeichen des Herzens
Beim Leserhilfswerk der Augsburger Allgemeinen und ihrer Heimatzeitung ist Nachbarschaftshilfe mehr als nur ein Wort. Jede Spende kommt zu 100 Prozent an.