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Neue Regeln
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Ebay-Kleinanzeigen schränkt Haustier-Handel ein

Angebote für australische Schuppenkriechtiere & Co auf Ebay-Kleinanzeigen gibt es nicht mehr. Die Plattform untersagt den Handel mit Reptilien, zu denen auch die Bartagame zählt.
Foto: Andrea Warnecke, tmn

Mit dem illegalen Verkauf von Hundewelpen und Katzenjungen werden Unsummen verdient. Deshalb stellt Ebay-Kleinanzeigen nun neue Regeln auf. Auch für Reptilien.

Zum Schutz vor unseriösen Angeboten verbietet Ebay-Kleinanzeigen grundsätzlich Gesuche in der Kategorie "Haustiere". Wer dort Hunde und Katze unter zwölf Monaten verkaufen möchte, benötigt künftig zudem eine behördliche Erlaubnis, wie das Unternehmen mitteilt.

Reptilien wie Schlangen, Schildkröten oder Echsen dürfen aus Tierschutzgründen auf der Plattform nun gar nicht mehr vermittelt werden. Für diverse exotische Säugetiere, Vögel und Amphibien gilt das Verbot schon länger.

Händler müssen sich künftig legitimieren

Um künftig Anzeigen für Hundewelpen und Katzenjungen, die jünger als zwölf Monate sind, einstellen zu dürfen, muss man den Angaben zufolge eine behördliche Erlaubnis für das Züchten und Halten von sowie für den Handel mit Tieren besitzen (§ 11 Tierschutzgesetz). Diese Genehmigung muss Ebay-Kleinanzeigen vorab nachgewiesen werden.

Ein Verbot, auf der Plattform Tiere zu tauschen, zu vermieten oder zu verschenken, gibt es schon länger. Nun wird in den entsprechenden Kategorien der Preis-Typ "Zu verschenken" auch technisch entfernt, so das Unternehmen weiter. Zudem werde die Kategorie "Weitere Haustiere" in "Nutztiere" umbenannt. (tmn)

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