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  3. Nicht immer vorteilhaft: Nach Hochzeit: Steuerklasse mit Internet-Formular wechseln

Nicht immer vorteilhaft
24.01.2017

Nach Hochzeit: Steuerklasse mit Internet-Formular wechseln

Foto:  Kai Remmers (dpa)

Eine Hochzeit ist in den meisten Fällen mit einem unfreiwilligen Wechsel der Steuerklasse verbunden. Allerdings müssen die Verheirateten nicht in der eingeteilten Steuerklasse bleiben, sondern können auch eine Änderung beantragen. Dies lohnt sich jedoch nicht immer.

Berlin (dpa/tmn) - Eine Hochzeit ändert vieles - in der Regel auch die Steuerklasse. "Nach einer Heirat werden beide Partner automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.

Das ist aber nicht unbedingt die günstigste Variante. Doch Ehepartner können ihre Steuerklasse ändern. Dazu müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen. Den entsprechenden Vordruck finden sie im Internet. Darin geben sie Namen und Adresse sowie die Steuer-Identifikationsnummer an. Außerdem müssen sie ankreuzen, in welche Steuerklasse sie künftig eingeteilt werden wollen. Das ausgefüllte Formular drucken sie aus und unterschreiben es. Anschließend schicken sie das Dokument per Post an das zuständige Finanzamt. Der Wechsel wird in der Regel zu Beginn des Folgemonats wirksam.

Wann lohnt sich ein Wechsel? Empfehlenswert ist das vor allem für Paare mit unterschiedlichen Einkünften, erklärt Rauhöft. Faustregel: Wer zwischen 60 und 75 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient, sollte die günstige Steuerklasse III wählen, der Partner mit den geringeren Einkünften Steuerklasse V. Hier haben Paare meist mehr Netto zur Verfügung, müssen unter Umständen aber mit Steuernachzahlungen rechnen.

Wer keine Steuern nachzahlen möchte, könne bei einem ähnlichen Einkommen auch die Klasse IV mit Faktor wählen. "Mit den voraussichtlichen Löhnen und Freibeträgen wird ein Faktor berechnet, bei dem die Steuer ziemlich genau abgeschätzt werden kann." Somit drohe kaum eine nachträgliche Forderung vom Finanzamt. Verdienen beide in etwa gleich, ist die vorgegebene Klasse IV ratsam. (dpa)

Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern

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