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Bartoli statt Netrebko: Geld zurück für Kultururlauber

Hannover (dpa/tmn) - Angekündigt war Anna Netrebko, doch aufgetreten ist Cecilia Bartoli: Wer während einer organisierten Kulturreise einen solchen "Star-Austausch" bei einem Konzert erlebt, kann Geld von seinem Reiseveranstalter zurückfordern.

Das Landgericht Hannover sprach den betroffenen Touristen in dem konkreten Fall 40 Prozent ihres Reisepreises als Erstattung zu (Az.: 18 S 74/08). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.

In dem Fall ging es um eine fünftägige Toskana-Reise, die ohne die Anreise für zwei Personen 4572 Euro gekostet hatte. Als Höhepunkt war ein Konzert vorgesehen, bei dem unter anderem die Sopranistin Anna Netrebko auftreten sollte. Zusammen mit zwei anderen Solisten sagte sie das Konzert aber ab, und neben zwei weiteren Künstlern trat Cecilia Bartoli an ihre Stelle. Dies war laut Urteil ein Reisemangel, obwohl "die als Ersatz aufgetretenen Musiker künstlerisch gleichwertig gewesen sein mögen". Es sei für die beiden Urlauber der "zentrale Zweck der Reise" gewesen, Anna Netrebko einmal "in kleinem Rahmen zu hören und persönlich zu treffen". Dieser Zweck sei verfehlt worden.

Das zuständige Amtsgericht hatte dem klagenden Paar eine Reisepreisminderung von 25 Prozent zugesprochen. Dem Landgericht war das zu wenig: 40 Prozent seien - angesichts der besonderen Bedeutung der angekündigten Solisten für die Touristen - durchaus angemessen.

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