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Trotz Corona
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Ein Leitfaden für die Urlaubsplanung 2021

Viele Reiseanbieter zeigen sich angesichts der Pandemie großzügig bei ihren Konditionen.
2 Bilder
Viele Reiseanbieter zeigen sich angesichts der Pandemie großzügig bei ihren Konditionen.
Foto: Zacharie Scheurer, tmn

Im nächsten Jahr endlich wieder richtig Urlaub machen! Diese Hoffnung haben viele. Doch wie soll man mit Corona jetzt schon planen? Die wichtigsten Aspekte.

Das Fernweh ist bei vielen Reisenden groß. Im kommenden Sommer, so die Hoffnung, könnte Urlaub wieder in vollen Zügen möglich sein. Doch noch überlagern die Risiken der Pandemie die Vorfreude - und machen die Planung schwierig.

Andererseits steht zu befürchten, dass wirklich alle weg wollen, sobald das Reisen wieder ohne größere Einschränkungen möglich ist. Es droht ein Run auf die beliebten Urlaubsregionen. Verständlich, wer sich da schon früh sein Wunschhotel sichern will. Wie also am besten vorgehen bei der Reiseplanung? Dieser Leitfaden hilft:

Unter welchen Umständen werden Reisen im kommenden Jahr möglich sein?

Das lässt sich seriös nicht sagen. "Sicher ist, dass nichts sicher ist", sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW. "Was man jetzt weiß, kann sich morgen schon wieder ändern." Auch wenn es bald einen Impfstoff geben sollte, bleibt offen, wie lange das Impfen dauern wird und wann die Reisebeschränkungen aufgehoben werden.

Kann ich jetzt schon buchen oder sollte ich abwarten?

Das ist letztlich auch eine Frage der persönlichen Lebensumstände und der eigenen Risikoneigung. "Familien, die auf die Schulferien angewiesen sind, werden eher dazu neigen, langfristig zu planen und somit frühzeitiger zu buchen", sagt Wagner. "Wer dagegen flexibler ist, wird eher noch länger abwarten und dann entscheiden."

Die Reiseveranstalter jedenfalls werben bereits mit dem Sommerurlaub im kommenden Jahr und machen entsprechende Angebote. "Reisen, die in diesem Jahr abgesagt oder verschoben werden mussten, werden dann 2021 durchgeführt", sagt Prof. Torsten Kirstges. "Daher macht es Sinn, günstige Frühbucherangebote zu nutzen", rät der Tourismusexperte von der Jade-Hochschule in Wilhelmshaven.

Sollten Maßnahmen wie Reisewarnungen, Beherbergungsverbote und Quarantänepflichten weitere Monate bis in 2021 hinein aufrechterhalten werden, so dürften nach Einschätzung von Kirstges auch die Kapazitäten sinken - weil manche Anbieter, etwa Hotels, schlicht aus dem Markt ausscheiden. Daher werde es dann kaum mehr Restplätze für last minute geben, prognostiziert der Experte.

Welches Risiko gehe ich ein, wenn ich jetzt schon buche?

Das hängt stark davon, für welche Reiseform man sich entscheidet. Grundsätzlich gilt: "Wenn ich jetzt buche - sei es pauschal oder einzelne Leistungen wie Flug oder Unterkunft - gehe ich eine rechtliche Verpflichtung ein", stellt Wagner klar. "Ob und unter welchen Umständen ich diese lösen kann, ist nicht immer ganz klar."

Die Juristin betont aber auch: "Rechtlich sind Pauschalurlauber in mehrerlei Hinsicht besser gestellt als Individualtouristen." So können Pauschalurlauber zum Beispiel kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn kurz vor der Reise eine Reisewarnung für das Ziel ausgesprochen wird. Anders sieht es aber aus, wenn bereits bei Buchung eine solche Warnung bestand. "Dazu gibt es bislang noch keine Rechtsprechung zu", so Wagner.

Ein weiterer Pluspunkt der Pauschalreise: Im Krisenfall - etwa bei einem strengen Lockdown am Urlaubsort - bringt der Veranstalter den Gast auf seine Kosten nach Deutschland. "Er ist dazu verpflichtet, sich um die Rückreise zu kümmern, wenn im Reisevertrag die Beförderung des Reisenden vorgesehen ist", sagt Wagner.

Wer nur einen Flug bucht, ist in den meisten Fällen schlechter dran. Denn solange die Airline den Flug durchführt, kommt der Passagier nicht ohne Stornokosten aus dem Vertrag. Hier bekommen Fluggäste laut Wagner höchstens die Steuern und Gebühren zurück. Das Kostenrisiko liegt also auf der Seite des Verbrauchers. Viele Fluggesellschaften bieten immerhin kostenlose Umbuchungen an.

Und was ist mit dem Pleiterisiko?

Angesichts der anhaltenden Pandemie besteht die Gefahr, dass Veranstalter, Fluggesellschaften oder Hotels Insolvenz anmelden müssen. "Bei einer noch länger anhaltenden Restriktion wird es zu vermehrten Insolvenzen kommen, da helfen auch die staatlichen Unterstützungsgelder nicht mehr", glaubt Kirstges.

"Für den Kunden ist das Risiko aber gering, denn die gesetzlich verankerte Kundengeldabsicherung hält im Falle einer Insolvenz den Kunden schadlos", so Kirstges. Das gilt aber nur, solange nicht zu viele große Veranstalter die Segel streichen, denn dann könnte der "Gesamtsicherungstopf" je Absicherer und Geschäftsjahr in Höhe von 110 Millionen Euro nicht reichen. So war es bei Thomas Cook. Die Bundesregierung plant jedoch, diese Deckelung abzuschaffen. Prof. Kirstges schätzt, dass dies bis Anfang 2021 geschehen sein könnte.

Individualreisende sind weniger gut abgesichert. Geht zum Beispiel die Airline pleite, müssen Urlauber damit rechnen, das bezahlte Geld nicht wiederzusehen. Denn eine Insolvenzabsicherung für Airlines gibt es bis heute nicht - trotz der Air-Berlin-Pleite. "Da gucken Sie als Fluggast in die Röhre", sagt Wagner.

Wer also schon jetzt buchen will, sollte das eher bei einem deutschen Veranstalter tun: "Im Vergleich zu einer individuell gebuchten Reise ist man hier rechtlich besser gestellt", bestätigt Wagner.

Wie kann ich mich möglichst gut absichern?

Viele Reiseveranstalter und touristischen Anbieter sind wegen der Corona-Krise dazu übergegangen, noch ganz kurzfristiges Umbuchen oder Stornieren ohne Gebühren anzubieten. Reisende sollten bei jeder neuen Buchung - egal ob Pauschalreise oder Einzelleistung - unbedingt auf diesen Punkt achten. Wenn am Ende etwas gegen die Reise spricht, auch abgesehen von einer Reisewarnung, bleibt man flexibel.

Auch wer sich jetzt schon eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in guter Lage für den Sommer sichern will, achtet am besten darauf, dass die Stornierung noch in einigen Monaten kostenfrei möglich ist.

Wann hilft eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornogebühren, wenn der Versicherte unerwartet krank wird oder durch Ereignisse wie den Tod von Verwandten, Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit verhindert ist. Sie greift aber zum Beispiel nicht bei hohen Corona-Infektionszahlen, einem Einreiseverbot für Ausländer oder Quarantänevorschriften. Auch zahlt sie nicht, wenn Urlauber aus Angst den Reisevertrag kündigen. (tmn)

Ab in den Urlaub? Wir hätten da ein paar Expertentipps.
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