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Kein Anspruch auf viel Beinfreiheit im Flugzeug

Foto: DPA

Braunschweig/Berlin (dpa/tmn) - Passagiere haben keinen Anspruch auf einen Mindestsitzabstand im Flugzeug. Wie viele Sitzreihen eine Airline in die Economy Class montieren darf, hängt allein vom sogenannten 90-Sekunden-Test ab.

"Die Fluggesellschaft muss beweisen, dass sie das Flugzeug in 90 Sekunden vollständig evakuieren kann", erklärt Cornelia Cramer, Sprecherin des Luftfahrt-Bundesamts in Braunschweig. Der Komfort spielt weder in den europäischen Bauvorschriften für Flugzeuge noch in den Betriebsvorschriften eine Rolle. Ebenso wenig können Passagiere ab einer bestimmten Körpergröße einen Sitzplatz - etwa am Notausgang - einfordern, der mehr Beinfreiheit gewährt.

Cramer empfiehlt Fluggästen, sich vor dem Buchen bei den Airlines über den Sitzabstand in ihren Maschinen zu erkundigen. Viele Fluggesellschaften veröffentlichten diese Daten im Internet, eine verbindliche Übersicht über alle Airlines gebe es aber nicht.

Kunden können sich außerdem bei fast allen Fluggesellschaften vorab einen bestimmten Sitzplatz reservieren lassen, sagt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband in Berlin. Auch nach der Buchung sei das nachträglich noch möglich. Linienfluggesellschaften reservierten in der Regel kostenlos einen Platz, bei Billigfliegern koste dieser Service dagegen meist einen Aufpreis - oder es gelte einfach die Regel "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Wer sicher gehen will, dass er seine Beine während des Flugs ausstrecken kann, hat bei einigen Fluggesellschaften die Möglichkeit, XL-Sitze zu buchen. Auch für diesen Luxus wird allerdings ein Aufpreis fällig.

Übersicht Sitzabstand I: www.fairliners.com/sitzabstand.html

Übersicht Sitzabstand II: www.cheapflug.de/reisetipps/beinfreiheit-im-flugzeug

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