Reiserücktritt von Billigflug: Laut ADAC sehr kostspielig
München (dpa/tmn) - Die Stornierung eines gebuchten Fluges ist für den Reisenden oft ein herber finanzieller Verlust. Nicht nur der Flugpreis ist oft verloren - auch von den teils viel höheren Nebenkosten zahlen Fluggesellschaften im Schnitt nur 56 Prozent zurück.
Das hat der ADAC bei einem Vergleich der Erstattungspraxis von 15 Airlines herausgefunden. Besonders negativ fielen dabei Billigflieger auf: Ryanair etwa zahlte gar nichts zurück, obwohl dem Kunden zumindest die Flughafensteuern und Luftsicherheitsgebühren zustehen. Mit Erstattungen von mehr als 80 Prozent der Nebenkosten konnten SAS, Spanair, Turkish Airlines, Tuifly und Condor punkten.
Bei fast allen Fluggesellschaften kritisiert der ADAC eine mangelnde Transparenz bei einer Rückerstattung. "Es war meist nicht ersichtlich, woraus sich die Pauschale zusammensetzt", sagte ADAC-Rechtsexperte Michael Nissen am Donnerstag (28. Januar). Neben den obligatorischen Komponenten Flughafensteuern und Luftsicherheitsgebühren könnten in den Nebenkosten auch Zuschläge der Airlines stecken, zum Beispiel für Kerosin.
Immerhin sei es bei großen Fluggesellschaften wie Lufthansa (52 Prozent Rückerstattung der Nebenkosten) oder Air France (51 Prozent) kein Problem gewesen, eine Pauschale zurückzubekommen. Billigairlines gestalten das Rückerstattungsverfahren nach ADAC-Angaben hingegen oft teuer und schwierig: "Mit Ryanair konnte man nur per Einschreiben nach Irland Kontakt aufnehmen", kritisierte Nissen. Bei easyJet (19 Prozent) mussten die Tester erst viel Geld in eine teure 0900-Nummer investieren, bevor sie Informationen zum E-Mail-Erstattungsprozedere bekamen. Bei Germanwings (49 Prozent) hätten sich von einem Flug zurückgetretene Kunden durch ein neunseitiges Formular quälen müssen.
Dass gerade Fluggesellschaften, die die Buchung im Internet leicht und unkompliziert gestalten, bei Rückerstattungen bürokratische Hürden aufbauen, wundert Michael Nissen nicht. Der Experte vermutet, dass einige Airlines darauf spekulieren, dass Kunden entnervt abwinken und sich nicht weiter um eine Rückerstattung kümmern. Gerade deshalb sollten sich Fluggäste aber nicht entmutigen lassen und am Ball bleiben. Ein Patentrezept gegen Unternehmen, die Steuern und Gebühren einfach einbehalten, hat aber auch der ADAC nicht. "Da ist man fast machtlos", sagte Nissen. "Dazu gibt es so gut wie keine Urteile, weil der Streitwert so gering ist."
ADAC-Vergleich: dpaq.de/Flugstorno
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